08.09.2017

Straßenausbaubeiträge von der Steuer absetzen

Neues Klageverfahren

Wenn die Gemeinden Straßen ausbauen, kann es für die Anwohner teuer werden. Denn oft müssen sich die Eigentümer mit sogenannten Erschließungsbeiträgen finanziell am Ausbau der Straße beteiligen. Ob Hauseigentümer die Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau dann zumindest von der Steuer absetzen dürfen, wird nun gerichtlich geprüft.

Im konkreten Fall ließ eine Gemeinde in Brandenburg eine Sandstraße ausbauen und beteiligte die Anwohner an den Erschließungskosten. Aufgrund des Vorauszahlungsbescheids mussten die Kläger mehr als 3.000 Euro für den Ausbau der Straße zahlen. In den Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2015 machte das Ehepaar die Kosten als Handwerkerleistung geltend. Da nur die Arbeitskosten, nicht aber Materialkosten bei der Steuer abgezogen werden dürfen, im Vorauszahlungsbescheid der Gemeinde jedoch nur eine Gesamtsumme ausgewiesen war, schätzten sie die Arbeitskosten auf 50 Prozent. Das Finanzamt erkannte die Erschließungsbeiträge nicht an und verwies auf ein Verwaltungsschreiben vom 9. November 2016, wonach Baumaßnahmen der öffentlichen Hand nicht als Handwerkerleistung absetzbar seien. Gegen den ablehnenden Einspruchsbescheid richtet sich nun die Klage beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 3 K 3130/17).

Ebenfalls betroffene Grundstückseigentümern können die Kosten für die Erschließung der Straße in der Einkommensteuererklärung eintragen. Akzeptiert das Finanzamt die Ausgaben nicht, sollte gegen den eigenen Steuerbescheid Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Zur Begründung sollte auf das genannte Klageverfahren beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg hingewiesen werden. Da es sich aktuell nur im ein Klageverfahren in erster Instanz handelt, kann das Finanzamt den Einspruch allerdings zurückweisen. Denn ein gesetzlicher Anspruch auf Ruhen des Verfahrens besteht erst, wenn die Musterklage beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Wann dies der Fall sein wird, ist momentan ungewiss, mit dem Einspruchsverfahren gewinnt man jedoch etwas Zeit.

Anmerkung: Inzwischen hat das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 25. Oktober 2017 die Klage abgewiesen. Leider ergab die Revision vor dem Bundesfinanzhof keine positive Wendung im Sinne der Steuerzahler: Die BdSt-Musterklage wurde negativ beschieden.

Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz fordert, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Straßenausbaubeiträge sind ungerecht, ineffizient und schädlich. Unterstützen Sie uns dabei, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen – werden Sie Mitglied im Steuerzahlerbund!