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Festsetzungsverjährung bei Antrag auf Günstigerprüfung

Aktuelles Steuerrecht

In einem Fall, der vom FG Nürnberg entschieden wurde, reichten die Erben einer Verstorbenen eine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2014 und 2015 ein, um Einkünfte aus Versorgungsbezügen zu erklären. Daneben gab es Kapitalerträge. In beiden Streitjahren beantragten die Kläger die Günstigerprüfung.