Kosten für Zweitgrab sind von Erbschaftsteuer abzugsfähig
Grabdenkmal muss angemessen sein, auch Nachlasshöhe ist relevantDie Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal können als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftsteuer abgezogen werden. Was als angemessen gilt, richtet sich nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen Bestattung. Zudem ist auch der Umfang des Nachlasses zu berücksichtigen. Der BdSt informiert über das BFH-Urteil vom 01.09.2021 (Az.: II R 8/20).