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Große Unterschiede bei Friedhofsgebühren in Rheinland-Pfalz

Steuerzahlerbund und Aeternitas legen Studie vor

Kosten für Zweitgrab sind von Erbschaftsteuer abzugsfähig

Grabdenkmal muss angemessen sein, auch Nachlasshöhe ist relevant

Die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal können als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftsteuer abgezogen werden. Was als angemessen gilt, richtet sich nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen Bestattung. Zudem ist auch der Umfang des Nachlasses zu berücksichtigen. Der BdSt informiert über das BFH-Urteil vom 01.09.2021 (Az.: II R 8/20).

Friedhofsgebühren-Studie 2024

Friedhofsgebühren 2024 - Erhebung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland

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