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Schenkungsteuer: Urenkel sind keine Enkel

BFH-Urteil: Für Urenkel gilt nur Freibetrag von 100.000 Euro

Für Schenkungen von Urgroßeltern an ihre Urenkel gilt ein Steuerfreibetrag von 100.000 Euro. Der nächst höhere Freibetrag für Enkelkinder steht Urenkeln hingegen prinzipiell nicht zu, entschied der Bundesfinanzhof. Das gilt zumindest, solange Eltern und Großeltern der Urenkel noch leben.

Keine Erbschaftsteuer fürs Eigenheim

Erben müssen zeitnah einziehen

Kinder können von ihren Eltern eine Immobilie steuerfrei erben, vorausgesetzt sie selbst ziehen innerhalb von sechs Monaten ein. Das gilt sogar dann, wenn die üblichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer bereits durch anderes Vermögen ausgeschöpft wurden. Ein späterer Einzug bleibt hingegen nur in besonderen Ausnahmefällen steuerfrei. 

Trotz langem Gesetzgebungsverfahren keine Pause bei der Erbschaftsteuer

Erbfall vor dem Bundesfinanzhof anhängig

Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu einer Steuerpause, entschied das Finanzgericht Köln in einem Fall zur Erbschaftsteuer. Geklagt hatte eine Erbin, die im August 2016 ein Kapitalvermögen in Höhe von rund 65.000 Euro von ihrer Tante erbte.

Erben und Vererben

Vortrag über Erbrecht und Erbfolge in Mainz
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Vortrag zum Erbrecht mit Katharina te Heesen
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Gestaltung der Letztwilligen Verfügung

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Steuerliches rund ums Haus

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Vortrag zum Erbrecht in Bad Kreuznach
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Vortrag zu Erbrecht und Erbfolge in Simmern
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