Schenkungsteuer: Urenkel sind keine Enkel
BFH-Urteil: Für Urenkel gilt nur Freibetrag von 100.000 EuroFür Schenkungen von Urgroßeltern an ihre Urenkel gilt ein Steuerfreibetrag von 100.000 Euro. Der nächst höhere Freibetrag für Enkelkinder steht Urenkeln hingegen prinzipiell nicht zu, entschied der Bundesfinanzhof. Das gilt zumindest, solange Eltern und Großeltern der Urenkel noch leben.