Essen auf Rädern
Steuerlich absetzbar?Ein Ehepaar mit schwerwiegender Beeinträchtigung – Grad der Behinderung 100 G – wollte Kosten für den Service „Essen auf Rädern“ als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Hierfür gaben sie den Rechnungsbetrag des Dienstleisters in ihrer Steuererklärung an. Allerdings waren die Kosten in der Rechnung nicht aufgeteilt, sondern der Aufwand für die Mahlzeiten einschließlich der Lieferung ausgewiesen. Der Einkommensteuerbescheid berücksichtigte die Aufwendungen nicht.
