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Finanzverwaltung verwendet Kennung des Finanzkontos nicht

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Mit Schreiben vom 27.6.2023 hat das BMF seine Handhabung in Bezug auf die Verwendung der Kennnummer des Finanzkontos auf der Grundlage des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (kurz: PStTG) erläutert. Dabei wurde den anderen EU-Mitgliedstaaten im Wege der Notifikation gemäß § 9 Absatz 6 Nummer 1 Satz 2 PStTG mitgeteilt, dass die Kennnummern der Finanzkonten im Rahmen des verpflichtenden automatischen Austauschs der von den Plattformbetreibern gemeldeten Informationen nach Artikel 8ac der Richtlinie EU/2011/16 nicht verwendet werden.

Plattformen wie Ebay müssen private Händler ans Finanzamt melden

Neue Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen beschlossen

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet Plattformbetreiber von Online-Marktplätzen, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde zu melden. Private Verkäufer brauchen ihren Veräußerungsgewinn dann nicht zu versteuern, wenn die Freigrenze von 600 Euro im Jahr eingehalten wird.