Finanzverwaltung erhöht die Betriebsausgabenpauschale
Aktuelles aus der FinanzverwaltungIn einem Schreiben vom 6. April 2023 hebt die Finanzverwaltung die Betriebsausgabenpauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit an. Betriebsausgaben sind betrieblich veranlasste Aufwendungen, die steuerlich absetzbar sind und so den Gewinn mindern. Grundsätzlich müssen diese Ausgaben belegmäßig nachgewiesen werden. Aus Vereinfachungsgründen können Betriebsausgaben jedoch für bestimmte Tätigkeiten pauschaliert werden.
