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Kosten für die Fortbildung des Kindes als Betriebsausgaben absetzbar

Aktueller Steuertipp

Eltern, die z. B. ein Gewerbe betreiben oder selbstständig sind, können die Kosten für ihre Kinder als Betriebsausgaben abziehen, wenn sie zivilrechtlich nicht mehr zur Übernahme der Kosten verpflichtet sind und ein Zusammenhang mit dem Betrieb der Eltern besteht.

Studienkosten der Kinder sind keine Betriebsausgaben

Aktueller Steuertipp

Studienkosten, die eine Ärztin für ihre eigenen Kinder im Zusammenhang mit einer späteren Tätigkeit in ihrer Praxis übernimmt, sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Das entschied das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 25. Mai 2023, Az. 5 K 3577/20 E. 

Meister-BAföG: Darlehenserlass erhöht nicht die Steuer

BAföG-Zinsen als Werbungskosten absetzen

Oft ist ein Kredit im Rahmen des sogenannten Meister-BAföGs mit einem Teilerlass der Schulden verbunden, wenn die Meisterprüfung bestanden wird. Nun hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass dieser Erlass nicht einkommensteuerpflichtig ist. Der Grund: Der Erlass wird von der Bank gewährt, nicht vom Arbeitgeber. Das zuständige Finanzamt hat beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt.

Start ins Ausbildungsjahr unter Corona-Bedingungen

Das sollten Azubis und Eltern bei der Steuer beachten!

Viele junge Menschen starten jetzt ins Ausbildungsjahr. Dabei bestimmt die Corona-Krise weiter den Alltag im Betrieb und in der Berufsschule. Trotz der besonderen Bedingungen: Auch wer in diesem Jahr mit der Ausbildung startet, sollte sich mit dem Thema Steuern befassen. Worauf zu achten ist, erklärt der Bund der Steuerzahler.