Produktion gefördert, Produkt verboten
Dünger aus innovativem Klärwerk darf nicht verkauft werdenBund und Land Rheinland-Pfalz förderten die innovative Herstellung von Phosphordünger im Klärwerk von Unkel. Jedoch wurde das Düngemittel weder vom Bundeslandwirtschaftsministerium noch von der rheinland-pfälzischen Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) zugelassen. Hingegen darf das Produkt im Ausland vertrieben werden. EU-Regeln, nach denen ein Produkt, das in einem EU-Staat verkauft werden darf, überall in der EU verkauft werden darf. Laut SGD Nord gilt diese Regel aber nicht für das Herkunftsland des Produkts, hier also des Düngers. Nun klagt Klärwerksbetreiber auf Zulassung.
