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Unterhalt an Kinder in fester Partnerschaft: Höchstbetrag darf nicht gekürzt werden

Unterhaltszahlung als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen

Eltern können finanzielle Unterstützungen an die eigenen Kinder regelmäßig als Unterhaltsaufwendungen steuerlich geltend machen. Der Unterhaltshöchstbetrag darf auch nicht allein deshalb gekürzt werden, weil das unterstützte Kind mit einem Lebensgefährten zusammenwohnt. Der Bund der Steuerzahler erklärt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs.

BdSt-Taschenbuch „Familie und Steuern“

Familie und Steuern

Familien mit Kindern haben, verglichen zu Kinderlosen, oft höhere Ausgaben. Wie Familien zumindest steuerlich entlastet werden können, in dem z. B. Kinderbetreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden, steht im BdSt-Ratgeber „Familie und Steuern“. Auch werden außergewöhnliche Belastungen wie Scheidungskosten, Unterhalt und Aufwendungen wegen einer Behinderung besprochen. Zudem wird das Erb- und Schenkungsrecht behandelt und der Bezug von Mutterschafts- und Elterngeld.

Das ändert sich 2016!

Über Unterhalt, Kindergeld – und warum die Steuer-ID in 2016 wichtiger wird