Unterhalt an Kinder in fester Partnerschaft: Höchstbetrag darf nicht gekürzt werden
Unterhaltszahlung als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machenEltern können finanzielle Unterstützungen an die eigenen Kinder regelmäßig als Unterhaltsaufwendungen steuerlich geltend machen. Der Unterhaltshöchstbetrag darf auch nicht allein deshalb gekürzt werden, weil das unterstützte Kind mit einem Lebensgefährten zusammenwohnt. Der Bund der Steuerzahler erklärt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs.
