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Pflege-WG mindert Steuern

Aktueller Steuertipp

Wer in eine Pflege-WG zieht, kann die Ausgaben für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Fall entschieden, den wir als Musterverfahren unterstützt haben (VI R 40/20).