Pflegepauschbetrag nur bei mehr als 10 Prozent der Gesamtpflegeleistung
Aktuelles SteuerrechtImmer mehr Steuerzahler pflegen neben ihrem Beruf auch Angehörige. Da eine Vollzeitbeschäftigung und eine Vollzeitpflege nicht miteinander vereinbar sind, werden oft Pflegedienste oder eine Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung in Anspruch genommen. Doch hat dann der Steuerzahler noch einen Anspruch auf den Pflegepauschbetrag?
