Beiträge

Aktivrente? So nicht! Wir ziehen vor Gericht!

BdSt sieht Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz / Musterklagen in Planung

Pflege-WG mindert Steuern

Aktueller Steuertipp

Wer in eine Pflege-WG zieht, kann die Ausgaben für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Fall entschieden, den wir als Musterverfahren unterstützt haben (VI R 40/20).