Seit Oktober gilt ein Mindestlohn von 12 EUR
BdSt erläutert die Auswirkungen auf Minijobs und MidijobsSeit 1. Oktober 2022 gilt eine Lohnuntergrenze von zwölf Euro je Stunde. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wurde auch die Entgeltgrenze für Minijobs erhöht. Künftig soll diese Grenze gleitend angepasst werden. Durch Übergangsregelungen sind auch Midijobs betroffen. Der BdSt bietet einen INFO-Service zum Thema an.
