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Seit Oktober gilt ein Mindestlohn von 12 EUR

BdSt erläutert die Auswirkungen auf Minijobs und Midijobs

Seit 1. Oktober 2022 gilt eine Lohnuntergrenze von zwölf Euro je Stunde. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wurde auch die Entgeltgrenze für Minijobs erhöht. Künftig soll diese Grenze gleitend angepasst werden. Durch Übergangsregelungen sind auch Midijobs betroffen. Der BdSt bietet einen INFO-Service zum Thema an.

Mindestlohnerhöhung: Minijobs anpassen

Aktuelles Steuerrecht

Höherer Mindestlohn ab 2017

Anpassungsbedarf bei Minijobs prüfen