Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie noch bis Ende 2024
Steuer-InfoDie Inflationsausgleichsprämie (IAP) gilt für Arbeitgeberleistungen, die im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gewährt werden. Arbeitgeber können hierbei ihren Arbeitnehmern freiwillig einen Inflationsausgleich von bis zu 3.000 Euro auszahlen. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag.
