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Urteil im Fall Hofmann-Göttig rechtskräftig

Land muss Stadt rund 700 000 Euro zahlen

Pensionsgeschenk kostet Rheinland-Pfalz über 700.000 Euro

Beamtengesetz sollte reformiert werden

Mit einem goldenen Handschlag in den Ruhestand – und dann direkt Oberbürgermeister werden! So erging es dem früheren Koblenzer Oberbürgermeister Hofmann-Göttig. Vom damaligen Ministerpräsidenten wurde der Staatssekretär Hofmann-Göttig in den einstweiligen Ruhestand versetzt, wenige Tage bevor er sein Oberbürgermeister-Amt in Koblenz antrat. Der Vorgang war umstritten, weil Hofmann-Göttig dadurch eine hohe Zusatz-Pension erhielt. Die wollte zumindest die Stadt Koblenz nicht tragen und klagte gegen das Land – mit Erfolg! Der BdSt fordert ein Ende der politischen Willkür und Günstlingswirtschaft auf Kosten der Steuerzahler.