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Steuerliche Behandlung von Dienst- und Betriebsrädern

Steuerzahlerbund gibt wichtige Informationen

Arbeitnehmer, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein Dienstrad erhalten, brauchen die Überlassung für die private Nutzung nach § 3 Nr. 37 EStG nicht zu versteuern. Die Steuerbefreiung gilt bis Ende 2030.

Überlassene Diensträder richtig in Steuererklärung angeben!

Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Überlassung von Fahrrädern wissen

Immer öfter stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Dienstrad anstelle eines Firmenwagens zur Verfügung, denn Fahrradfahren ist gesund, macht Spaß und schont die Umwelt. Das wird auch steuerlich gefördert.

Dienstrad

Günstiger Kaufpreis löst steuerpflichtigen Arbeitslohn aus