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Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik

als außergewöhnliche Belastungen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29. Februar 2024, Az. VI R 2/22, entschieden, dass eine gesunde Steuerzahlerin die Kosten für eine Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen kann.