Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik
als außergewöhnliche BelastungenDer Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29. Februar 2024, Az. VI R 2/22, entschieden, dass eine gesunde Steuerzahlerin die Kosten für eine Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen kann.
