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Wohneigentum wird hoch besteuert

Grunderwerbsteuer-Erhöhungswettlauf stoppen!

BdSt zu zehn Jahren Länderautonomie bei der Grunderwerbsteuer

Seit 10 Jahren, seit 2006, dürfen die Bundesländer die Steuersätze auf die Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Vorher galt ein bundeseinheitlicher Satz von 3,5 Prozent. Nur noch in Bayern und Sachsen ist der bis heute gültig. Alle anderen Bundesländer schlugen bisweilen üppig drauf. So auch Rheinland-Pfalz, wo 5 Prozent des Kaufpreises von Immobilien zusätzlich an den Fiskus abgedrückt werden müssen. Zudem bestehen weitere hohe Kaufnebenkosten, die vom Staat festgelegt sind. Dieser Kosten-Wettlauf muss ein Ende haben, fordert der BdSt. Nur so kann die Eigentumsquote beim Wohnen erhöht werden.