18.01.2016

Wahlprüfsteine Bündnis 90 Die Grünen

Fragen an Bündnis 90 Die Grünen

I. Landeshaushalt

Die Schuldenbremse wird z.B. wegen der Flüchtlingskrise teilweise in Frage gestellt. Hält Ihre Partei an der Schuldenbremse fest?

Wir stehen für eine solide und nachhaltige Haushaltspolitik. Mit uns werden der nächsten Generation keine Schuldenberge hinterlassen.

In welchem Jahr strebt Ihre Partei erstmalig einen ausgeglichenen Landeshaushalt an?

Seit unserer Regierungsbeteiligung im Jahr 2011 befindet sich Rheinland-Pfalz auf einem Konsolidierungskurs. Mit schmerzhaften Einsparungen und mutigen Einnahmeerhöhungen konnten wir die Neuverschuldung von 1,6 Mrd. Euro auf knapp 500 Mio. Euro zurückführen. Wenn wir weiter am Konsolidierungskurs festhalten, der Bund seiner Finanzverantwortung gegenüber den Ländern und Kommunen endlich ausreichend nachkommt und die wirtschaftliche Entwicklung gut bleibt, ist ein ausgeglichener Landeshaushalt ab 2020 möglich.

Gibt es besondere Sparvorhaben, die Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode umsetzen will? Falls ja, um welche Sparvorhaben handelt es sich (2-3 Beispiele reichen aus)?

Mit der Veräußerung des Nürburgrings und des Regionalflughafens Zweibrücken ist es uns gelungen, die jahrelange Subvention solcher Projekte mit Steuergeldern zu beenden. Weitere Einsparungen wollen wir zum Beispiel mithilfe einer modernen Verwaltungsstruktur, basierend auf einer verstärkten Nutzung von E-Government erreichen.

Die Ausgaben für die Beamtenversorgung betragen mittlerweile rund 10 Prozent der Landesausgaben und steigen auch in Zukunft kontinuierlich an. Hält Ihre Partei eine Begrenzung der Ausgaben für notwendig? Falls ja, wie soll diese erfolgen?

Die Ausgaben für die Beamtenversorgung sind immens und werden stetig steigen. Deshalb hat Rheinland-Pfalz als erstes Land einen eigenen Pensionsfonds eingerichtet. Der Fonds dient zwei Zielen: Vorsorge und Transparenz bezüglich der künftigen Versorgungsausgaben sowie rationale Steuerung bei der Personalbewirtschaftung. Der Fonds soll zukünftig einen Teil der Ausgaben finanzieren. Der andere Teil erfolgt aus dem Landeshaushalt. Deshalb ist die Sicherung der Pensionszahlungen für BeamtInnen am besten zu bewerkstelligen, indem man den Landeshaushalt ausgleicht und die Schuldenbremse einhält.

II. Steuern

Kann Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode eine Anhebung der Grunderwerbssteuer ausschließen?

Wir GRÜNE haben dort Einnahmen erhöht, wo wir es für gerecht und sozial verträglich halten und das Land die Möglichkeit dazu hat. Deshalb haben wir im Jahr 2011 die Grunderwerbsteuer um 1,5 % auf 5 % erhöht und damit Mehreinnahmen für das Land in einer Höhe von jährlich ca. 120 Millionen Euro generiert. Wir befinden uns mit 5 % am unteren Ende der Steuersätze der Grunderwerbsteuer im Ländervergleich. Nur zwei Bundesländer haben einen niedrigeren Steuersatz.

Die Hebesätze bei der Grundsteuer B werden fortlaufend gesteigert. Wie steht Ihre Partei dazu, analog zur Mietpreisbremse auch eine Form von Grundsteuerbremse einzuführen?

Viele Kommunen in Rheinland-Pfalz sind stark verschuldet und haben nach wie vor keine ausgeglichenen Haushalte. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und der Landesrechnungshof mahnten die Kommunen mehrfach an, ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und die Hebesätze der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer etc. nach oben anzupassen. Wir wollen deshalb keine landesgesetzliche Grundsteuerbremse. Dies wiederspricht auch dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung.

Welche Position hat Ihre Partei zum sog. Wassercent?

Wir halten die Einführung des Wassercents für richtig, denn die Mittel daraus werden zweckgebunden für den Schutz unserer Gewässer und den Hochwasserschutz eingesetzt.

Will sich Ihre Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung über den Bundesrat für Steuersenkungen einsetzen? Falls ja, nennen Sie bitte Beispiele.

Wir wollen das Steuerrecht vereinfachen und gerecht ausgestalten. So wollen wir beispielsweise die „Mövenpick-Steuer“ und die Abgeltungssteuer abschaffen. Für Steuersenkungen ohne Gegenfinanzierung sehen wir nach dem Ausgleich der kalten Progression im Moment keinen finanziellen Spielraum. Reformbedarf für eine gerechtere Steuerverteilung sehen wir durchaus.

III. Kommunen

Wie sieht Ihre Partei das sog. Konnexitätsprinzip in Rheinland-Pfalz umgesetzt? Für welche Änderungen wollen Sie ggf. in der nächsten Legislaturperiode sorgen?

Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips ist wichtig und richtig. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil jedoch bestätigt, dass Kommunen nur dann einen Anspruch auf Kostendeckung haben, wenn das Land die Kosten verursacht hat. Es trifft damit nicht zu, dass das Land automatisch die finanziellen Auswirkungen von Bundesrecht den Kommunen erstatten muss. Der Bund darf sich deshalb seiner Finanzverantwortung bei gesamtgesellschaftlichen Aufgaben wie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung oder den Hilfen für Flüchtlinge nicht zu Lasten der Kommunen entziehen.

Rheinland-Pfalz hat eine der kleinteiligsten Kommunalstrukturen in Deutschland. Wie schauen die Grundzüge Ihrer Partei für eine Kommunalreform in der nächsten Legislaturperiode aus?

Wir GRÜNE wollen eine Gebietsreform, die mutig ist und die wirtschaftliche und politische Autonomie unserer Gemeinden auf Dauer sichert. Nachdem im Rahmen der ersten Stufe der kommunalen Verwaltungsreform die Strukturen der Ebenen der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden optimiert wurden, sollen aus unserer Sicht im Rahmen der zweiten Reformstufe die Strukturen der unmittelbaren Landesverwaltung und im kommunalen Bereich überprüft und optimiert werden. Hierbei werden alle Verwaltungsebenen sowie im kommunalen Bereich insbesondere auch die Ebenen der Landkreise und kreisfreien Städte in Reformüberlegungen mit einbezogen.

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz weisen vielfach eine hohe Verschuldung aus. Welche Maßnahmen will Ihre Partei ggf. umsetzen, um eine weitere Verschuldung zu begrenzen?

Wir wollen lebenswerte Kommunen in Rheinland-Pfalz. Deshalb müssen unsere Kommunen über eine angemessene Finanzausstattung verfügen. Die Kommunen können am besten auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort reagieren. Wir haben mit zahlreichen Reformen in der letzten Legislaturperiode ihre Handlungsmöglichkeiten mit der Reform des kommunalen Finanzausgleich und der Einführung des kommunalen Entschuldungsfonds deutlich ausgeweitet.

Derzeit können die Kommunen z.B. über Fremdwährungskredite und Swap-Geschäfte faktisch spekulieren. Setzt sich Ihre Partei für ein konsequentes Verbot solcher Geschäfte ein?

Es ist Kommunen und öffentlichen Unternehmen grundsätzlich verboten, Instrumente wie SWAP-Geschäfte oder Fremdwährungskredit zu spekulativen Zwecken einzusetzen. Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass Kommunen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet sind und damit der Sicherheit und der Risikominimierung Vorrang gewähren müssen. Es obliegt der Kommunalaufsicht, die Einhaltung der bestehenden Gesetze einzufordern.

IV. Verschwendung

Welche Maßnahmen will Ihre Partei an der Regierung ggf. ergreifen, um künftige Fälle von Steuergeldverschwendung auf Ebene des Landes und der Kommunen zu verhindern?

Wir wollen Steuergelder sinnvoll einsetzen. Deshalb muss jedes neue Projekt in Rheinland-Pfalz von Beginn an einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden. Wir wollen einen verständlichen und transparenten Landeshaushalt. Deshalb haben wir GRÜNE großen Wert darauf gelegt, dass der gesamte Haushalt für jede und jeden online zugänglich und anschaulich dargestellt ist. Es muss sichtbar und verständlich werden, wie viel und wofür in den öffentlichen Haushalten Geld ausgegeben wird, welche Folgekosten bei Projekten und Maßnahmen entstehen und ob verborgene Kosten bestehen.

Wie steht Ihre Partei dazu, die Verschwendung von Steuergeld unter einen gesonderten Straftatbestand zu stellen?

Untreue zu Lasten der SteuerzahlerInnen ist nach dem Strafgesetzbuch ein Tatbestand. Wir sind der Auffassung, dass die bestehenden gesetzlichen Mittel ausreichen. Steuerverschwendung basiert meist auf einer subjektiven Wahrnehmung beziehungsweise ist das Resultat einer politischen Entscheidung, die nicht unter Strafe gestellt werden darf.

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