11.01.2016

Wahlprüfsteine SPD

Fragen an die SPD

I. Landeshaushalt

Die Schuldenbremse wird z.B. wegen der Flüchtlingskrise teilweise in Frage gestellt. Hält Ihre Partei an der Schuldenbremse fest?

Die SPD Rheinland-Pfalz hat die Schuldenbremse im Zuge der aktuellen Flüchtlingssituation nicht infrage gestellt. Die rot-grüne Koalition hat alle Maßnahmen einschließlich der Aufbringung originärer Landesmittel im Rahmen der alten wie der neuen Schuldenregel unserer Landesverfassung realisiert. Wir halten auch in Zukunft an der neuen Schuldenbremse nach Artikel 117 der Landesverfassung fest.

In welchem Jahr strebt Ihre Partei erstmalig einen ausgeglichenen Landeshaushalt an?

Wir verfolgen seit 2011 erfolgreich einen Kurs der realistischen, zukunftsgerechten und gerechten Konsolidierung und werden entsprechend einen ausgeglichenen Haushalt (=strukturelles Defizit von Null) im Jahr 2020 erreichen.

Gibt es besondere Sparvorhaben, die Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode umsetzen will? Falls ja, um welche Sparvorhaben handelt es sich (2-3 Beispiele reichen aus)?

Der bis 2020 noch bestehende erhebliche, aber erfüllbare Konsolidierungsbedarf wird wie bisher über alle Bereiche des Landeshaushalts zu realisieren sein. Unser Maßstab als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bleibt, (a) die Erreichung des Konsolidierungsziels und (b) die Finanzierung einer sozial gerechten Zukunftssicherung und -gestaltung miteinander in Einklang zu bringen.

Die Ausgaben für die Beamtenversorgung betragen mittlerweile rund 10 Prozent der Landesausgaben und steigen auch in Zukunft kontinuierlich an. Hält Ihre Partei eine Begrenzung der Ausgaben für notwendig? Falls ja, wie soll diese erfolgen?

Wir planen keine Kürzungen bei der Versorgung der Beamtinnen und Beamten.

II. Steuern

Kann Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode eine Anhebung der Grunderwerbssteuer ausschließen?

Ja, eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer können wir ausschließen.

Die Hebesätze bei der Grundsteuer B werden fortlaufend gesteigert. Wie steht Ihre Partei dazu, analog zur Mietpreisbremse auch eine Form von Grundsteuerbremse einzuführen?

Wir verfolgen eine solche Absicht nicht.

Welche Position hat Ihre Partei zum sog. Wassercent?

Der Wassercent steht für uns nicht in Frage. Aufgrund seiner Zweckbindung stellt er die Grundlage der Finanzierung wichtiger Maßnahmen der Gewässerbewirtschaftung resp. Gewässerverbesserung im ganzen Land dar.

Will sich Ihre Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung über den Bundesrat für Steuersenkungen einsetzen? Falls ja, nennen Sie bitte Beispiele.

Die Finanzierung des Staates ist eine hochkomplexe Aufgabe. Steigende Aufgaben im Bereich der Infrastruktur, der Bildung, der Unterbringung von Flüchtlingen etc. müssen finanziert werden. Gleichzeitig gilt es, die Schuldenbremse einzuhalten. Wer Steuersenkungen fordert, muss gleichzeitig sagen, wo bei welchen Aufgaben eingespart werden soll. Insofern sind Steuersenkungen nicht isoliert zu betrachten, sondern impliziert vielmehr die Frage, welche Aufgaben der Staat vernachlässigen bzw. nicht mehr erledigen soll.

III. Kommunen

Wie sieht Ihre Partei das sog. Konnexitätsprinzip in Rheinland-Pfalz umgesetzt? Für welche Änderungen wollen Sie ggf. in der nächsten Legislaturperiode sorgen?

Das Konnexitätsprinzip wird in Rheinland-Pfalz auf dem Verhandlungswege umgesetzt, also per Kompromissbildung oder durch Konsens. Das ist vernünftig und führt regelmäßig zu guten Ergebnissen. Änderungen sind von uns nicht vorgesehen.

Rheinland-Pfalz hat eine der kleinteiligsten Kommunalstrukturen in Deutschland. Wie schauen die Grundzüge Ihrer Partei für eine Kommunalreform in der nächsten Legislaturperiode aus?

Insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wurden mit der ersten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform kommunale Strukturen unterhalb der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte reformiert, indem die Zuständigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, die entsprechenden Verfahrensabläufe und insbesondere die kommunalen Gebietsstrukturen optimiert wurden. Noch ausstehende Gebietsreformen dieser Stufe der Reform werden bis zum Jahr 2019 umgesetzt.
In einer zweiten Reformstufe werden auch die Landkreise und kreisfreien Städte auf Reformbedarf zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Reformen durchzuführen sein. Die drei im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich auf Initiative von Ministerpräsidentin Malu Dreyer 2015 darauf geeinigt, zwei Gutachter mit vorbereitenden Untersuchungen und Analysen zu beauftragen. Auf Grundlage ihrer wissenschaftlichen Ergebnisse werden wir in der nächsten Legislaturperiode die zweite Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform angehen.

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz weisen vielfach eine hohe Verschuldung aus. Welche Maßnahmen will Ihre Partei ggf. umsetzen, um eine weitere Verschuldung zu begrenzen?

Der Aufwuchs im kommunalen Finanzausgleich betrug in den Jahren 2013 bis 2016 über eine halbe Milliarde Euro. Das neue Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) von 2014 wird im Jahr 2017 evaluiert. Mögliche Änderungen müssen in einer ausgewogenen Abwägung der Interessen der Kommunen und der notwendigen Aufgabenerfüllung des Landes gefunden werden. Für uns gilt: das Land steht an der Seite der Kommunen. – In verschiedenen Verhandlungen mit den Kommunen wurden gemeinsame Regelungen gefunden: Ausgleich für Kostensteigerungen beim U-3-Ausbau, schulische Inklusion, Landespauschale für Flüchtlingsunterbringung. Der Kommunale Entschuldungsfonds mit einer Landesleistung von 80 Mio. Euro pro Jahr wird fortgeführt. Gegenüber dem Bund setzt sich die rot-grüne Landesregierung konsequent für die Interessen der Kommunen ein (z.B. Grundsicherung, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Flüchtlingsunterbringung). Dies beschreibt die verschiedenen Ebenen, auf denen wir auch in der Zukunft für die gute Finanzausstattung der Kommunen sorgen.

Derzeit können die Kommunen z.B. über Fremdwährungskredite und Swap-Geschäfte faktisch spekulieren. Setzt sich Ihre Partei für ein konsequentes Verbot solcher Geschäfte ein?

Letztendlich ist die Schuldenverwaltung Teil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie der Verfassung des Landes. Insofern verbieten sich schematische Lösungen und Verbote. Die SPD setzt sich allerdings dafür ein, dass das Land Hilfestellung bei der kommunalen Schuldenverwaltung und Handlungsempfehlungen gibt. Eine Schuldenverwaltung unter Einbeziehung von mehreren Kommunen unter Beteiligung des Landes ist wünschenswert. Die Kommunen müssen in alle Überlegungen mit einbezogen werden – Lösungen gibt es nur gemeinsam.

IV. Verschwendung

Welche Maßnahmen will Ihre Partei an der Regierung ggf. ergreifen, um künftige Fälle von Steuergeldverschwendung auf Ebene des Landes und der Kommunen zu verhindern? Wie steht Ihre Partei dazu, die Verschwendung von Steuergeld unter einen gesonderten Straftatbestand zu stellen?

Der Grundsatz des sparsamen Wirtschaftens gilt in allen Bereichen der Landesverwaltung. Die Kommunen sind im Rahmen der Regeln ihrer Haushaltsführung ebenso daran gebunden. Wir prüfen kontinuierlich, wie z.B. Controllingprozesse verbessert werden können. Die Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ hat Anregungen gegeben, wie die Kommunalfinanzen z.B. auch durch Benchmarking-Prozesse verbessert werden können. Wir werden die Umsetzung unterstützen. – Neue gesetzliche Regelungen planen wir nicht.

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