04.01.2016

Wahlprüfsteine CDU

Fragen an die CDU

I. Landeshaushalt

Die Schuldenbremse wird z.B. wegen der Flüchtlingskrise teilweise in Frage gestellt. Hält Ihre Partei an der Schuldenbremse fest?

Die Schuldenbremse ist ein Verfassungsgebot. Schon allein deshalb muss sie eingehalten werden. Die Schuldenbremse wurde wohlüberlegt in die Verfassung aufgenommen. Es geht darum, das Land finanziell und politisch handlungsfähig zu halten.

In welchem Jahr strebt Ihre Partei erstmalig einen ausgeglichenen Landeshaushalt an?

Die CDU hat durch ihre Landtagsfraktion schon eine Alternative zum Regierungsentwurf für den Haushalt 2016 vorgelegt, die ohne Nettoneuverschuldung im Kernhaushalt auskommt. SPD und Grüne haben diesen Vorschlag abgelehnt. Jetzt muss der Doppelhaushalt 2017/2018 ohne neue Schulden in Kernhaushalt und Landesbetrieben aufgestellt werden.

Gibt es besondere Sparvorhaben, die Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode umsetzen will? Falls ja, um welche Sparvorhaben handelt es sich (2-3 Beispiele reichen aus)?

Die CDU fordert seit Jahren, auf Einrichtungen des Landes zu verzichten, deren Tätigkeiten schon immer von anderen Institutionen besser erfüllt wurden, z.B. die Energieagentur oder das Bürgerbüro der Staatskanzlei. Unternehmen des Landes, die fortlaufend Verluste zu Lasten der Steuerzahler machen, müssen saniert und privatisiert werden. Wichtigstes Beispiel ist der Flughafen Hahn. Und alle Einzelpläne müssen systematisch durchforstet werden, um nachweislich oft viel zu hohe Ausgabenansätze auf ein realistisches Maß zu senken.

Die Ausgaben für die Beamtenversorgung betragen mittlerweile rund 10 Prozent der Landesausgaben und steigen auch in Zukunft kontinuierlich an. Hält Ihre Partei eine Begrenzung der Ausgaben für notwendig? Falls ja, wie soll diese erfolgen?

Die CDU hat die unabweisbare Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Beamte analog den gesetzlich versicherten Angestellten mitgetragen. So wie die CDU bei den gesetzlich Versicherten bundesweit die Flexirente als Anreiz für freiwillige längere Erwerbsarbeit fordert, sollten auch entsprechende Anreize für Beamte entwickelt werden.

II. Steuern

Kann Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode eine Anhebung der Grunderwerbssteuer ausschließen?

Die CDU bleibt bei ihrer bundesweiten Aussage, dass es keine weiteren Steuererhöhungen geben soll. Dieser Grundsatz gilt auch für die rheinland-pfälzische Landespolitik.

Die Hebesätze bei der Grundsteuer B werden fortlaufend gesteigert. Wie steht Ihre Partei dazu, analog zur Mietpreisbremse auch eine Form von Grundsteuerbremse einzuführen?

Die Entscheidung über die Hebesätze der Grundsteuer liegt grundsätzlich bei den Kommunen. Die Kommunalfinanzen in Rheinland-Pfalz sind im Durchschnitt in einer sehr schwierigen Lage wegen der überdurchschnittlichen Verschuldung. Diese Ursache muss beseitigt werden, um zu hohe Grundsteuern zu vermeiden.

Welche Position hat Ihre Partei zum sog. Wassercent?

Der Wassercent hat sich wie befürchtet zu einem Abkassiermodell entwickelt, dem kein wirklicher Finanzbedarf gegenübersteht. Die gesamten Aufwendungen des Landes für die Wasserwirtschaft sind gründlich zu überprüfen. In diesem Zusammenhang steht auch der Wassercent zur Disposition.

Will sich Ihre Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung über den Bundesrat für Steuersenkungen einsetzen? Falls ja, nennen Sie bitte Beispiele.

Die CDU bleibt bei ihrem Votum gegen Steuererhöhungen. Die CDU hat darüber hinaus die sogenannte „kalte Progression“ beim Einkommensteuertarif gestoppt. Priorität haben die Einhaltung der Schuldenbremse und der Abbau der Schuldenberge. Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und deutlich verbesserte Ausgabendisziplin bei Bund und Ländern können Spielraum für Steuersenkungen schaffen. Auch bei Einhaltung der Schuldenbremse müssen nicht alle Steuermehreinnahmen zu neuen Ausgabeprogrammen eingesetzt werden.

III. Kommunen

Wie sieht Ihre Partei das sog. Konnexitätsprinzip in Rheinland-Pfalz umgesetzt? Für welche Änderungen wollen Sie ggf. in der nächsten Legislaturperiode sorgen?

Die Einführung des Konnexitätsprinzips in Rheinland-Pfalz geht auf den steten politischen Druck der CDU zurück. Dessen konsequente Umsetzung muss Teil der notwendigen Sanierung der Kommunalfinanzen sein.

Rheinland-Pfalz hat eine der kleinteiligsten Kommunalstrukturen in Deutschland. Wie schauen die Grundzüge Ihrer Partei für eine Kommunalreform in der nächsten Legislaturperiode aus?

Die CDU hat immer den Grundsatz vertreten, dass zuerst die Aufgaben der Verwaltungsebenen neu bestimmt werden müssen (Funktionalreform), und dann daraus die Territorialreform entwickelt werden muss. Die amtierende Landesregierung ist diesem Vorgehen nicht gefolgt. Das Ergebnis ist eine inkonsequente und bruchstückhafte territoriale Neugliederung der Kommunen. Hier muss eine neue Landesregierung nacharbeiten.

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz weisen vielfach eine hohe Verschuldung aus. Welche Maßnahmen will Ihre Partei ggf. umsetzen, um eine weitere Verschuldung zu begrenzen?

Die CDU will eine grundlegende Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches. Dabei müssen auch die Aufgaben von Land und Kommunen neu und schlüssig austariert werden. Die rechtlich fragwürdige Praxis der extremen Verschuldung durch Kontokorrentkredite muss als erstes beendet werden.

Derzeit können die Kommunen z.B. über Fremdwährungskredite und Swap-Geschäfte faktisch spekulieren. Setzt sich Ihre Partei für ein konsequentes Verbot solcher Geschäfte ein?

Manche Kommunen haben mit risikoreicheren Kreditformen böse Erfahrungen gemacht. Deshalb ist es richtig, notwendige gesetzliche Konsequenzen zu prüfen.

IV. Verschwendung

Welche Maßnahmen will Ihre Partei an der Regierung ggf. ergreifen, um künftige Fälle von Steuergeldverschwendung auf Ebene des Landes und der Kommunen zu verhindern?

Eine CDU-geführte Landesregierung wird sich gewiss nicht so kaltschnäuzig über ernste und kompetente Kritiken und Mahnungen des Rechnungshofes hinwegsetzen wie die derzeit amtierende Landesregierung. Im Gegenteil: Das Verfassungsgebot der Wirtschaftlichkeit im Umgang mit den Steuergeldern wird strikt beachtet. Ausgaberahmen für die Landesaufgaben, mit denen die Schuldenbremse gesichert wird, werden konsequent eingehalten.

Wie steht Ihre Partei dazu, die Verschwendung von Steuergeld unter einen gesonderten Straftatbestand zu stellen?

Der Strafprozess u.a. gegen ein früheres Mitglied der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Nürburgring-Skandal hat hier hochinteressante rechtliche Perspektiven eröffnet. Das Verfassungsrecht und das Haushaltsrecht enthalten klare Regelungen für den Umgang mit den Staatsfinanzen. Deren Beachtung und Durchsetzung muss verbessert werden. In einem ersten Schritt muss geprüft werden, ob es dazu im Rahmen des Verfassungsrechts und des Haushaltsrechtes wirksamerer Sanktionen bedarf.

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