Grenznahe Kommunen brauchen finanziellen Ausgleich für Pendler
Petition und ausgelaufene Corona-Regelung fachen Debatte an
In Luxemburg hat eine Petition in Rekordzeit die notwendige Anzahl an Unterschriften erreicht. Es geht darum, die Anzahl der Tage, in denen Luxemburg-Pendler von zuhause aus arbeiten dürfen, drastisch zu erhöhen. Für grenznahe deutsche Kommunen ergäben sich daraus finanzielle Nachteile. Ihnen gingen Anteile an der Einkommensteuer verloren. Als Lösung plädiert der BdSt für Ausgleichszahlungen des Großherzogtums zugunsten deutscher Städte und Gemeinden.
Mit dem 30. Juni 2022 lief eine steuerrechtliche Corona-Sonderregelung zwischen Deutschland und Luxemburg aus. Für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer galt seit März 2020, dass Tage, an denen coronabedingt von zuhause aus gearbeitet werden musste, nicht zur 19-Tage-Grenze gerechnet wurden. Bis zu 19 Tage im Jahr darf ein Grenzpendler in Deutschland arbeiten, ohne dass der deutsche Fiskus das Arbeitseinkommen besteuert. Weil Luxemburg deutlich niedrigere Steuern und Sozialabgaben hat, ist es für die Grenzpendler attraktiv, dass diese Grenze angehoben wird.
Genau darauf zielt eine Petition an die luxemburgische Abgeordnetenkammer ab. Der Trierische Volksfreund berichtete darüber. Demnach hat eine belgische Grenzpendlerin die Petition eingereicht. Bereits nach einem Tag wurde die notwendige Anzahl an Unterschriften erreicht, so dass sich das Parlament des Großherzogtums mit dem Anliegen befassen muss.
Während der Corona-Pandemie, schreibt die Verfasserin, haben Unternehmen Telearbeit ermöglicht. Dies solle auch nach der Pandemie beibehalten werden, um Verkehrsstaus zu vermeiden und die Umwelt zu entlasten. Deshalb sollten Grenzgänger zwei Tage pro Woche von zuhause ausarbeiten dürfen, ohne dass das Finanzamt im Wohnsitzstaat zuschlägt.
Problem: Deutsche Kommunen werden nicht entschädigt
Aus Sicht der länderübergreifenden Arbeitnehmer ist die Petition sinnvoll. Aus deutscher Sicht gibt es jedoch einen gewaltigen Haken: Die vielen Luxemburg-Pendler zahlen in Deutschland grundsätzlich keine Steuer auf ihr Arbeitseinkommen. Deshalb erhalten die Städte und Gemeinden, in denen die Pendler mit ihren Familien wohnen, für diese Bürger keinen Anteil aus der Einkommensteuer-Verteilung. Aber die Kommunen müssen Infrastruktur vorhalten wie Straßen, Kindergärten, Schulen und die öffentliche Verwaltung.
Das alles kostet Geld. Von der Grundsteuer alleine werden die Kosten nicht gedeckt. Zudem ist es ungerecht gegenüber in Deutschland arbeitenden Bürgern, die hierzulande hohe Einkommensteuer und Sozialabgaben zahlen, über eine höhere Grundsteuer zusätzlich belastet zu werden. Erst kürzlich hat der Steuerzahlerbund aufgedeckt, dass von einem Euro Bruttoverdienst nur 47 Cent netto verbleiben.
Bürgermeister und Landräte schlugen bereits 2019 Alarm
Wird die Anzahl an Homeoffice-Tagen erhöht, sinkt die in Deutschland entrichtete Einkommensteuer der Grenzpendler weiter. Das Nachsehen haben vor allem die grenznahen Kommunen. Bereits 2019 wiesen die damaligen Landräte Günther Schartz (Kreis Trier-Saarburg) und Joachim Streit (Eifelkreis Bitburg-Prüm) sowie die Oberbürgermeister von Trier, Wolfgang Leibe, und dem französischen Metz auf die massiven Steuerausfälle für die Grenzgemeinden hin (der BdSt berichtete).
In einem Brief an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und den französischen Präsidenten Emmanuel Macron forderten die Kommunalpolitiker einen „fiskalischen Ausgleich“ für ihre Städte und Gemeinden. Vorbild sei ein Abkommen zwischen Luxemburg und Belgien. Das Königreich erhält vom Großherzogtum eine Ausgleichszahlung von zuletzt 30 Mio. Euro im Jahr.
BdSt-Fazit:
Es gibt gute Gründe, die 19-Tage-Regelung auszuweiten. Voraussetzung dafür muss aber sein, dass Luxemburg endlich auch deutschen Kommunen den Steuerausfall ein Stückweit ausgleicht. In der Coronapandemie haben Deutschland und Luxemburg eine für die Arbeitnehmer kulante Lösung gefunden, unter der aber die Kommunen gelitten hatten. Sie stellen die Daseinsvorsorge sicher, zu deren Finanzierung der Einkommensteuer-Anteil der Luxemburg-Pendler fehlt.
Damit die Hebesätze der Grundsteuern und Gewerbesteuer in grenznahmen Kommunen nicht steigen, muss eine Vereinbarung zur finanziellen Entschädigung durch Luxemburg her. Andernfalls würde eine Regelung zugunsten der in Luxemburg arbeitenden Mitbürger – und zugunsten des Großherzogtums – zulasten der deutschen Kommunen und Arbeitnehmer gehen.
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