27.09.2019

Soll Luxemburg für Grenzgänger zahlen?

Fehlende Einkommensteuern der Pendler bereiten Kommunen große Probleme

Rund 22.000 Grenzgänger, die in Trier und im Kreis Trier-Saarburg wohnen, arbeiten in Luxemburg. Ihre Einkommensteuer und Sozialabgaben entrichten sie jedoch im Nachbarland. Dadurch fehlen der öffentlichen Hand auf deutscher Seite jährlich mehrere Millionen Euro, beklagen u. a. der Trierer Oberbürgermeister Wolfgang Leibe und Landrat Günther Schartz in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie fordern Ausgleichszahlungen durch Luxemburg.

Wirtschaftlich steht das Großherzogtum Luxemburg glänzend da. Mit einem Bruttoinlandsprodukt von mehr als 100.000 Euro pro Kopf gehören seine Bewohner zu den einkommensstärksten der Welt. Vom hohen Einkommensniveau profitieren nicht nur die Einheimischen, sondern auch fast 200.000 Grenzgänger vor allem aus Belgien, Frankreich und Deutschland. Allein in der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg leben rund 22.000 Pendler, die zur Arbeit in das Großherzogtum fahren. Allerdings zahlen die Pendler ihre Einkommensteuer und Sozialabgaben in Luxemburg. Entsprechend haben die rheinland-pfälzischen Kommunen das finanzielle Nachsehen.

Mittlerweile wurde deswegen von vier kommunalen Oberhäuptern in einem gemeinsamen Brief Alarm geschlagen: Es handelt sich um die Landräte Günther Schartz (Kreis Trier-Saarburg) und Joachim Streit (Eifelkreis Bitburg-Prüm) sowie die Oberbürgermeister von Trier, Wolfgang Leibe, und dem französischen Metz, Dominique Gros. Dem BdSt Rheinland-Pfalz liegt das Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel und den französischen Präsidenten Emmanuel Macron vor. Darin fordern die Kommunalpolitiker einen „fiskalischen Ausgleich“ durch Luxemburg. Vorbild sei ein Abkommen zwischen Luxemburg und Belgien, nach welchem Belgien aktuell 30 Mio. Euro pro Jahr erhalte. Alle drei Jahre werde die Höhe dieser Zahlungen angepasst.

Massive Steuerausfälle für Grenzkommunen

Schartz und Leibe rechnen vor, dass die Grenzgänger aus ihrem Kreis und ihrer Stadt zusammen ein Einkommen von rund 1,2 Mrd. Euro erzielen würden. Ihre Konsumausgaben von etwa 130 Mio. Euro (5.800 Euro pro Kopf) kämen zwar dem lokalen Einzelhandel zugute. Aber das reiche nicht, um die steigenden öffentlichen Ausgaben für die Pendler zu finanzieren. Beispielhaft werden Schulen, Kitas und Straßen genannt. Erst ein fiskalischer Ausgleich ermögliche es den Kommunen, „durch gemeinschaftliche Investitionen in grenzüberschreitende Infrastrukturen ihre Attraktivität zum Wohle der gesamten Region weiter zu steigern“, heißt es in dem Brief.

Die Unterzeichner bitten die deutsche und französische Regierung um Unterstützung ihres Anliegens. Sogar die OECD habe die Tragweite der Thematik erkannt und eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Wie der Kreis Trier-Saarburg dem BdSt aber mitteilte, gab es aus Berlin bislang noch keine Reaktion. Die rheinland-pfälzische Landesregierung verspricht wiederum, sich für das Anliegen ihrer Kommunen einzusetzen. So sieht Innenminister Roger Lewentz die landesweiten Auswirkungen der fehlenden Steuereinnahmen von Luxemburg-Pendlern als Problem. Über den kommunalen Finanzausgleich (KFA) seien letztlich sogar alle Gemeinden negativ betroffen. Dennoch bleibt die Grenzregion in einer besonderen Finanzsituation. Denn die unterdurchschnittliche Steuerkraft wird über den KFA nur teilweise ausgeglichen.

BdSt-Fazit:

In Luxemburg arbeiten und Einkommensteuer zahlen, in Rheinland-Pfalz leben. Für viele Menschen ist das der Alltag. Doch für die Grenzkommunen erwächst daraus ein fiskalisches Problem. Die Steuerausfälle bei den Pendlern über höhere Gemeindesteuern zu kompensieren, wäre jedoch gegenüber den bereits hochbesteuerten einheimischen Beschäftigten ungerecht. Deshalb kann das Problem nicht auf der Ebene zwischen Kommunen und Bürgern, sondern muss von Staat zu Staat gelöst werden. Im Abkommen zwischen Belgien und Luxemburg wurden Ausgleichszahlungen von rund 30 Mio. Euro im Jahr vereinbart. Laut der luxemburgischen Statistikbehörde ist die Zahl der belgischen Pendler nur geringfügig niedriger als die aus Deutschland. Insofern gibt es bereits eine angemessene Referenz für das Ziel der bilateralen Steuergerechtigkeit.

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