30.09.2021

Keine Hoffnung auf Altschulden-Entlastung durch den Bund

Länder für Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich

In seinem Monatsbericht für September 2021 hat das Bundesfinanzministerium kurz vor der Bundestagswahl verdeutlicht: Für die kommunale Finanzausstattung sind die jeweiligen Länder zuständig. Für die rheinland-pfälzische Landesregierung dürfte damit die Hoffnung schwinden, der Bund würde kommunale Altschulden übernehmen. Der Steuerzahlerbund drängt auf Verbesserungen durch das Land.

Nur wenige Tage vor der Bundestagswahl erschien der Monatsbericht für September 2021 des Bundesfinanzministeriums (BMF). Darin ist ein Bericht überschrieben mit dem Titel „Bundespolitik und Kommunalfinanzen“. Er enthält eine Übersicht über die finanziellen Wohltaten, die der Bund den Kommunen in der ausgehenden Wahlperiode zukommen ließ – meistens indirekt über die Länder, die die Bundesmittel weiterreichten. Verfassungsrechtlich darf der Bund die Kommunen grundsätzlich nicht direkt unterstützen. So kommt es, dass das Land Rheinland-Pfalz beispielsweise bei der sog. Integrationspauschale „klebrige Finger“ bewiesen hatte und einen Großteil des Bundesgeldes gar nicht an die Städte und Kreise weiterleitete, sondern selbst behielt.

In seinem Bericht lobt sich das BMF naturgemäß selbst und führt neben der Integrationspauschale weitere Leistungen an. Hervorzuheben ist in Hinblick auf die Corona-Krise vor allem, dass der Bund sich schnell festlegte, die pandemiebedingten Gewerbesteuer-Mindereinnahmen zur Hälfte auszugleichen. Das Land Rheinland-Pfalz gab daraufhin die andere Hälfte dazu, so dass die Kommunen hierzulande das Krisenjahr 2020 sogar mit einem leichten Überschuss abschlossen.

Fünf Mrd. Euro Bundesmittel für Kommunen

Seit 2018 erhalten Kommunen bundesweit jährlich fünf Mrd. Euro an Bundesmitteln über zwei Wege. Zum einen bezahlt der Bund höhere Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitslose) an die Kommunen. Dadurch werden Kommunen um mindestens 2,4 Mrd. Euro im Jahr entlastet, für 2021 rechnet der Bund sogar mit 3,7 Mrd. Euro. Zum anderen wird das Umsatzsteuer-Aufkommen zugunsten der Kommunen anders umverteilt, was abermals 2,4 Mrd. Euro ausmachen soll.

Einerseits durch solche Bundeshilfen an Kreise, Städte und Gemeinden, andererseits durch Entschuldungsprogramme der Länder sind die kommunalen Kassenkredite in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Ausdrücklich nennt der Bund die Hessenkasse, mit denen hessische Kommunen seit 2018 um fünf Mrd. Euro entschuldet wurden sowie als jüngstes Beispiel das Saarland, das mit einer Mrd. Euro knapp die Hälfte der kommunalen Kassenkredite übernahm.

Keine Altschuldenübernahme durch den Bund

Jedoch verweist das Bundesfinanzministerium auch auf zwei Sorgenkinder, nämlich Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Kassenkredite sollen nur dazu dienen, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken, ähnlich wie im privaten Bereich ein Dispo-Kredit. Eine strukturelle Verschuldung mit Kassenkrediten, wie sie in Rheinland-Pfalz zu beobachten ist, stellt einen Missbrauch dar und deutet auf eine chronische Unterfinanzierung der Kommunen hin. Bisher weigert sich die rheinland-pfälzische Landesregierung, ähnlich wie die Nachbarländer Hessen und Saarland seinen Kommunen Kassenkredite abzunehmen. Finanzministerin Doris Ahnen hofft stattdessen auf den Bund.

Jedoch erteilt der BMF-Bericht diesem frommen Wunsche eine klare Absage. „Die Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen liegt im zweistufigen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland bei den Ländern. Bundeshilfen für Kommunen sind demnach verfassungsrechtlich lediglich in einem begrenzten Rahmen möglich“, heißt es im Bericht. Gleich an mehreren Stellen werden die Länder an ihre Finanzverantwortung für die Kommunen erinnert.

BdSt-Fazit:

Das Land Rheinland-Pfalz muss endlich die Finanzausstattung seiner Kreise, Städte und Gemeinden nachhaltig verbessern. Dass der kommunale Finanzausgleich seit dem Jahr 2007 verfassungswidrig ist und derzeit zum zweiten Mal auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofs reformiert werden muss, ist nur ein Aspekt. Ein anderer ist, die enorm hohe kommunale Verschuldung abzubauen. Durch die erfolgreichen Entschuldungsprogramme anderer Länder sind rheinland-pfälzische Kommunen so hoch verschuldet wie nirgendwo sonst in Deutschland.

Von der Idee, der Bund könnte die Altschulden von Kommunen in Rheinland-Pfalz übernehmen, muss sich die Landesregierung endgültig verabschieden. Von einer solchen Altschuldenübernahme würden neben den hiesigen Kommunen nur noch die in Nordrhein-Westfalen nennenswert profitieren. In anderen Bundesländern mit (einst) kommunalen Schuldenbergen haben die Länder längst wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen. Illusorisch war und ist daher die Hoffnung, 14 Länder würden zugunsten von zweien für Bundeshilfen stimmen. Mit dem BMF-Monatsbericht für September 2021 macht der Bund es in aller Deutlichkeit klar: Für die Finanzausstattung der Kommunen sind die Länder verantwortlich.

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