16.06.2021

Rheinland-Pfalz ist traurige Spitze bei der kommunalen Verschuldung

Wachtwechsel im Schuldturm

Seit vergangenem Jahr sind in keinem anderen Flächenland die Kommunen so hoch verschuldet wie in Rheinland-Pfalz – gemessen an der Einwohnerzahl. Ende 2020 betrug die Pro-Kopf-Verschuldung knapp 3.200 Euro. Der bisherige negative Spitzenreiter Saarland hat nämlich für seine Kommunen ein Entschuldungsprogramm auferlegt, wodurch die unrühmliche Spitzenposition nun vom Land zwischen Rhein, Mosel und Queich eingenommen wird.

Bislang hatten die saarländischen Kommunen die unrühmliche Spitzenposition inne, am höchsten verschuldet zu sein. Im Jahr 2020 kam es hingegen zu einem Wachtwechsel im Schuldturm, das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Nun sind die rheinland-pfälzischen Kommunen die am höchsten verschuldeten Kreise, Städte und Gemeinden aller deutschen Flächenländer. Rechnerisch hat jeder Rheinland-Pfälzer eine Schuldenlast von 3.189 Euro. Dies waren immerhin 12 Euro pro Kopf weniger als im Vorjahr.

Um ein Vielfaches stärker fielen die Schulden beim bisherigen negativen Spitzenreiter, den saarländischen Kommunen. Deren Kreditlast sank um 504 Euro auf 3.147 Euro pro Einwohner. Mit weitem Abstand folgen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit 2.876 Euro pro Einwohner (- 22 Euro ggü. Vorjahr) auf dem dritten Platz. Am geringsten sind nach wie vor die Kommunen in Sachsen verschuldet. Ihre Pro-Kopf-Verschuldung lag 2020 bei 573 Euro und damit um 73 Euro niedriger als 2019.

Saarländisches Entschuldungsprogramm

Dass die Kommunen im kleinsten deutschen Flächenland ihre Kredite so stark abbauen konnten, hat freilich einen guten Grund. „Saarland-Pakt“ heißt das Entschuldungsprogramm des Landes für seine chronisch klammen Kommunen und ist mit einer Laufzeit von 45 Jahren langfristig angelegt. Jährlich tilgt das Land 30 Mio. Euro Kommunalschulden und gibt weitere 20 Mio. Euro als Investitionshilfen. Summa summarum übernimmt das Saarland knapp die Hälfte der Kassenkredite seiner 52 Kommunen, rund eine Milliarde Euro. Im Gegenzug verpflichten sich die Saar-Kommunen, ihrerseits die andere Hälfte über die Laufzeit abzubauen.

Keineswegs steht das Entschuldungsprogramm des Saarlandes ohne Beispiel dar. Bereits im Jahr 2018 wurde das bislang wohl größte Entschuldungspaket, die „Hessenkasse“, geschnürt. Mit ihr hat das Land Hessen einerseits rund 5 Mrd. Euro Kassenkredite von 179 Kommunen übernommen. Die beteiligten Kommunen leisten jährlich einen Eigenbeitrag von 25 Euro je Einwohner, um gemeinsam mit dem Land die Kredite zu tilgen. Andererseits wurde Kommunen, die ihre Kassenkredite selbst abbezahlten oder nicht betroffen waren, ein Investitionsprogramm von 700 Mio. Euro zugestanden.

Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz unzureichend

Ein früher Vorreiter der kommunalen Entschuldung durch das Land war Bayern. Bereits 2006 startete im Freistaat ein sechsjähriges Pilotprojekt „Struktur- und Konsolidierungshilfen“. Mit einem Volumen von rund 55 Mio. Euro war es aber eher mager ausgestattet. Früh dran, nämlich ab 2009, ist auch Niedersachsen mit den „Zukunftsverträgen“ und seit 2015 mit den „Stabilisierungshilfen“.

Als mager ausgestattet muss auch der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF) bewertet werden. Ziel des KEF ist es, die kommunalen Kassenkredite deutlich zu reduzieren. Seit 2012 helfen das Land und über den kommunalen Finanzausgleich sogar alle Kommunen mit, hochverschuldeten Kreisen, Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz den Weg aus den Kassenkrediten zu weisen. Die betroffene Kommune muss in der Regel ihre Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuern erhöhen sowie Einsparungen vornehmen. Der auf 15 Jahre ausgelegte KEF hat zwar ein Volumen von 3,8 Mrd. Euro. Jedoch wird das Ziel aller Voraussicht nach krachend verfehlt. Bereits heute haben viele beteiligte Städte und Gemeinden höhere Kassenkredite denn je.

Kein Altschulden-Programm des Bundes

Derweil rufen Landespolitiker, allen voran Finanzministerin Doris Ahnen, immer wieder nach einem Bundesprogramm, mit dem kommunale Altschulden abgebaut werden sollen. Politisch ist es aber völlig illusorisch, dass es eine Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat für ein solches Programm gibt. Mit Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen sind nämlich nur drei Bundesländer besonders extrem von den hohen kommunalen Schuldenbergen betroffen. Hessen und Niedersachsen haben mit ihren Entschuldungsprogrammen selbst finanzielle Verantwortung für ihre Kreise, Städte und Gemeinden übernommen. Andere Bundesländer wie Sachsen, Brandenburg und Baden-Württemberg kennen massive kommunale Kreditprobleme nur vom Hörensagen.

BdSt-Fazit

Im Saarland wurden Nägel mit Köpfen gemacht. Statt jahrelang nach Bundeshilfen zu rufen, hat das Saarland seinen Kommunen selbst geholfen. Nicht einmal die Corona-Krise war für das kleine Saarland eine Ausrede, das große Entschuldungsprogramm aufzuschieben. Da Kommunen Ländersache sind und sowieso nicht direkt vom Bund finanziert werden dürfen, ist dies der einzig richtige Weg. Fraglich ist, ob zusätzliche Bundesgelder für Kommunen überhaupt bei diesen ankommen. Bei der Integrationspauschale bewies das Land wiederholt „klebrige Finger“ und gab nur einen Bruchteil der Bundesmittel weiter. Insofern sollte sich die rheinland-pfälzische Landespolitik endlich dazu bewegen, die Kommunen wirkungsvoll zu entschulden. Der KEF war vielerorts bislang leider nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.

Daneben sind von Landesseite aus vor allem drei Dinge zu tun: Erstens sollte das Konnexitätsprinzip durch das Land strikt eingehalten werden. Überträgt das Land eine Leistung auf die Kommunen, muss es diese dafür ausreichend finanziell ausstatten. Zweitens würde eine umfassende kommunale Gebietsreform mittelfristig zu Einsparungen führen. Personal könnte effizienter eingesetzt werden und sich besser als bisher spezialisieren, Doppelstrukturen könnten abgebaut werden. Drittens muss der Kommunale Finanzausgleich schnellstmöglich reformiert werden. Bereits zweimal hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof dessen Verfassungswidrigkeit festgestellt. Ein drittes Mal darf es nicht soweit kommen.

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