Land will drei Mrd. Euro kommunale Schulden übernehmen
Nachhaltig helfen Städten und Gemeinden nur mehr Landesmittel
Das Land Rheinland-Pfalz plant, rund drei Mrd. Euro kommunaler Liquiditätskredite zu übernehmen. Damit würden Städte, Kreise und Gemeinden von rund der Hälfte ihrer Liquiditätsschulden entlastet werden. Aber längst nicht alle verschuldeten Kommunen im Land profitieren von dem Programm. Zudem befürchtet der Steuerzahlerbund, dass an der Entschuldung teilnehmende Kommunen sich verpflichten, ihre Steuern zu erhöhen – so wie vor zehn Jahren, als der Kommunale Entschuldungsfonds aufgelegt wurde.
Mit einer umstrittenen Verfassungsänderung hatte der Landtag Anfang April das Land befugt, die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite zu übernehmen. Stichtag ist der 31. Dezember 2020, damals hatten die Städte, Kreise und Gemeinden im Land rund 6,3 Mrd. Euro Schulden. Nach neuestem Stand beträgt die gesamte rheinland-pfälzische Kommunalverschuldung etwa 12,4 Mrd. Euro bzw. 3.025 Euro pro Einwohner. Liquiditätskredite dienen eigentlich dazu, finanzielle Engpässe kurzfristig zu überbrücken. Müssen sie, wie vielerorts in Rheinland-Pfalz, zur strukturellen Verschuldung eingesetzt werden, ist dies ein Zeichen von einer Unterfinanzierung durch das Land. Wegen ihrer meist vergleichsweise kurzen Laufzeit unterliegen Liquiditätskredite einem erhöhten Zinsänderungsrisiko.
Mit der „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (kurz PEK-RP) will das Land seine hochverschuldeten Kommunen teilweise von den Liquiditätskrediten entschulden. Noch immer stehen in keinem anderen Bundesland die Städte, Kreise und Gemeinden – gemessen an der Einwohnerzahl – so stark in der Kreide wie in Rheinland-Pfalz. Vor allem die zwölf kreisfreien Städte sind betroffen. Ihre Investitions- und Liquiditätskredite summierten sich zum Jahresende 2021 auf 5.361 Euro je Einwohner. Negativer Spitzenreiter ist die pfälzische Stadt Pirmasens mit einem Schuldenstand von 10.239 Euro je Einwohner.
Vor allem kreisfreie Städte profitieren
Es sind vor allem die kreisfreien Städte, die am Teilentschuldungs-Programm PEK-RP teilnehmen dürfen. Innenminister Roger Lewentz erklärte, dass nach einer Modellrechnung acht der zwölf kreisfreien Städte profitieren können. Während also zwei Drittel der großen Städte mit einer Entschuldung rechnen können, sind es von den 2.260 Ortsgemeinden 552 – nur ein Viertel.
Das Land übernimmt die Hälfte der Liquiditätskredite von kreisfreien Städten, die einen Sockelbetrag von 500 Euro je Einwohner übersteigen. Ab einem Spitzenbetrag übernimmt das Land das gesamte Kreditvolumen darüber. Bei den Landkreisen und ihren Verbands- und Ortsgemeinden werden der Sockel- und Spitzenbetrag gedrittelt.
Land zahlt Kredite 30 Jahre lang ab
Dass das Land seine Kreise, Städte und Gemeinden von einem Teil ihrer Liquiditätskredite entlastet, begrüßt der Steuerzahlerbund. Allerdings wird dafür durch die Verfassungsänderung die Schuldenbremse ausgehebelt. Doch ein gutes Ziel sollte unbedingt verfassungskonform umgesetzt werden. Schließlich heiligt der Zweck nicht die Mittel. Wenn das Land die Kredite aus seinen Haushaltsüberschüssen in Raten übernommen hätte, wäre dasselbe Ziel erreicht worden – ohne sich selbst zu verschulden. Stattdessen zahlt das Land die übernommenen Kredite in den kommenden 30 Jahren ab. Für Zins und Tilgung veranschlagt das Land 2023 und 2024 zunächst 250 Mio. Euro, ab 2025 aber nur noch 100 Mio. Euro jährlich.
Dies kritisiert der BdSt als völlig ambitionslos. In den vergangenen Jahren hatte das Land hohe Haushaltsüberschüsse und baute sich eine Rücklage auf, die derzeit bei rund 2 Mrd. Euro liegt. Aus dieser sogenannten Haushaltssicherungsrücklage sollen im Doppelhaushalt 2023/2024 insgesamt 750 Mio. Euro entnommen werden. Aufgrund steigender Kreditzinsen wäre es angebracht, mit der übrigen Rücklage die kommunale Teilentschuldung mitzufinanzieren.
BdSt mahnt: Neuverschuldung vermeiden
Zudem mahnt der BdSt, dass neue kommunale Schulden vermieden werden müssen. Andernfalls wäre die PEK-RP vergeblich. Ein erster Versuch, die Kredite abzubauen, begann 2012 mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds „KEF“. Aber dessen Volumen war zu niedrig angesetzt, um der massiven Unterfinanzierung wirkungsvoll zu begegnen. Vielmehr sparte das Land an anderer Stelle bei den Kommunen so stark ein, dass sie inzwischen bundesweit die rote Laterne tragen. Tatsächlich sind die Kommunalen Finanzausgleiche (KFA) des Landes Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2007 verfassungswidrig, stellte der Verfassungsgerichtshof in mehreren Urteilen fest. Ob die erneute KFA-Reform ab Januar 2023 einen nachhaltigen Umschwung bringt, ist derweil noch offen. Dabei wäre die KFA-Reform der beste Weg, um die Städte, Kreise und Gemeinden im Land auskömmlich zu finanzieren.
Zudem muss das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) eingehalten werden. Etwa bei den Soziallasten hat vor allem der Bund den Kommunen Aufgaben und Leistungen übertragen, aber stellt ihnen nicht genügend Mittel dafür zur Verfügung. Bei den Kita-Leistungen geht das Land Rheinland-Pfalz einen ähnlichen Weg. So können sich Land und Bund als Wohltäter darstellen – bezahlen dürfen aber die Kommunen. In wirtschaftsschwachen Gegenden wie Teilen der Pfalz, Hunsrück und Eifel führt diese Art der Politik geradezu zwangsläufig in eine extrem hohe kommunale Verschuldung.
Drohen abermals Steuererhöhungen in den Kommunen?
Wollen Kommunen am PEK-RP teilnehmen, müssen sie dies beim Land beantragen. Land und Kommune schließen dann einen Vertrag. Dies erinnert an den KEF. Bei diesem machte das Land den beteiligten Städten und Gemeinden regelmäßig eine Vorgabe: Realsteuern zu erhöhen! KEF-Kommunen verpflichteten sich, entweder die Grundsteuern oder die Gewerbesteuer oder sogar alle drei Realsteuern zu erhöhen. Vor solchen Vorgaben auch beim PEK-RP warnt der BdSt: Steuererhöhungen sind Gift in Krisenzeiten. Wenn am Ende die Steuerzahler den PEK-RP über höhere Realsteuern mitbezahlen, kann das Land sich bei der KFA-Reform einen schlanken Fuß machen. Diese Gefahr droht durch höhere „Nivellierungssätze“ ohnehin.
Übernimmt der Bund die andere Hälfte?
Mit der Teilentschuldung seiner hochverschuldeten Kommunen zahlt letztlich das Land unter anderem für Schulden, die die Kreise, Städte und Gemeinden wegen nicht auskömmlicher Landesfinanzierung aufgenommen hatten. Dass das Land nach Jahren dafür geradesteht, ist nur fair und folgerichtig.
Fraglich ist es, ob auch der Bund seinen Verpflichtungen nachkommt. Schon seit Jahren ruft die rheinland-pfälzische Landespolitik nach dem Bund als „weißen Ritter“. Doch der Bundesrat müsste einer Übernahme kommunaler Schulden zustimmen. Da hauptsächlich Rheinland-Pfalz, das Saarland und Nordrhein-Westfalen von extrem hoher kommunaler Liquiditätsverschuldung betroffen sind, erscheint eine Mehrheit im Bundesrat als unwahrscheinlich. In seinem Monatsbericht für September 2021 schloss das Bundesfinanzministerium eine Altschuldenübernahme durch den Bund aus.
BdSt-Fazit:
Rheinland-pfälzische Kommunen sind derzeit im Durchschnitt so hoch verschuldet wie es Kommunen in keinem anderen Bundesland sind. Machen alle teilnahmeberechtigten Kommunen bei der „Partnerschaft zur kommunalen Entschuldung“ mit, dann würde das Land rund drei Mrd. Euro Schulden übernehmen. Drei Mrd. Euro sind umgerechnet rund 730 Euro je Einwohner – im bundesweiten Vergleich würde Rheinland-Pfalz dann in etwa mit Hessen gleichziehen (2.300 Euro je Einwohner). Hessen hatte 2018 seine Kommunen über die „Hessenkasse“ teilentschuldet.
Ob sich für die beteiligten Kommunen dauerhaft etwas bessert, steht hingegen noch nicht fest. Zwar bedeuten weniger Schulden einen geringeren Zins- und Tilgungsdienst. Dadurch haben die beteiligten Städte, Kreise und Gemeinden geringere Ausgaben. Aber vielerorts sind es nicht die Kreditzinsen, die zu einem tiefroten Haushalt führen, sondern vor allem Sozialausgaben und Personalkosten. Viele kommunale Ausgaben sind Leistungen geschuldet, die Bund und Land auf die Kommunen überwälzt haben. Dafür muss die jeweils verantwortliche Ebene die Kommunen ausreichend finanziell ausstatten.
Eine bessere Finanzausstattung wäre sogar wichtiger als die Teilentschuldung. Ohne mehr Landes- und Bundesmittel wäre die Teilentschuldung nur ein Einmaleffekt.
Hinweis: In seinem Taschenbuch „Kommunalkompass – Tipps zum Sparen in der Kommune“ hat der Steuerzahlerbund eine Übersicht über kommunale Entschuldungsprogramme der Bundesländer veröffentlicht. Dieses Kapitel können Sie HIER als pdf-Datei herunterladen (ca. 2 MB). Kommunalpolitiker und Interessierte können den Kommunalkompass kostenlos beim BdSt bestellen, solange der Vorrat reicht.
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