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    Bürger bekommt Rechnung präsentiert

    Mainz beweist Kreativität nur bei Einnahmeverbesserungen

    Die geplanten Steuer- und Gebührenerhöhungen in Mainz und Rheinland-Pfalz stoßen beim Bund der Steuerzahler auf massive Kritik. Das Land und die Kommunen drehen an der Steuerschraube kräftig nach oben und erfinden zudem noch neue Einnahmen, die die Bürger und die Wirtschaft belasten. „Jahre und Jahrzehnte wurde auf Pump das Geld mit vollen Händen ausgegeben – jetzt erhält der Bürger die Rechnung“, sagte Stefan Winkel, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz, heute in Mainz. Für die Wohltaten, mit denen die Verantwortlichen Wahlkampf und Politik gemacht hätten, seien durch Kredite die Kosten stets auf die nächste Generation verschoben worden. Erst jetzt, da man wegen der exorbitant hohen Verschuldung am Abgrund stehe, müsse der Wahrheit ins Auge geblickt werden: „Der Staat ist eben keine Kuh, die im Himmel Gras frisst und auf der Erde Milch gibt“, so Winkel. Mehr dazu

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    Schwarzbuch 2011 veröffentlicht

    Vier Fälle von Steuergeldverschwendung aus Rheinland-Pfalz

    Der Bund der Steuerzahler hat heute in Berlin die 39. Ausgabe seines Schwarzbuches DIE ÖFFENTLICHE VERSCHWENDUNG vorgestellt. Darin werden über 100 beispielhafte Fälle von verschwenderischem Umgang mit den Geldern der Steuerzahler dokumentiert. Aus Rheinland-Pfalz haben es vier Fälle in das diesjährige Schwarzbuch „geschafft“: Ein Bahnhof in Koblenz, eine Schwarze Kasse in Mainz, ein Rennzirkus in der Eifel und ein Denkmal in der Pfalz. Mehr dazu

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    BdSt: Schluss mit Steuergeld für Rennfahrer und Ecclestone

    Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz hält die heutige Verlautbarung des Innenministers Roger Lewentz (SPD), er sei optimistisch, dass die Verhandlungen mit Bernie Ecclestone über weitere Formel-1-Rennen am Nürburgring zu einem „Ergebnis“ führen könnten, für makaber. „Das Ziel kann nur lauten: Kein Steuergeld für Millionen verdienende Rennfahrer und Organisator Ecclestone“, so Stefan Winkel, Geschäftsführer des BdSt heute in Mainz. Mehr dazu

Service

16.01.2012

Frühjahrsputz im Garten

Gartenneu- oder -umgestaltung mit Steuerbonus

Auch wenn der Winter Deutschland noch fest im Griff hat, sehnen bereits viele den Frühling wieder herbei. Dann werden die Tage merklich länger, die Zugvögel kehren zurück und die Frühjahrsblüher zeigen sich in ihrer Pracht. Sodann beginnt auch die Saison im Grünen und viele schmieden Pläne zur Verschönerung ihres Gartens. Sucht der Steuerzahler sich bei der Gartenneu- oder -umgestaltung professionelle Hilfe, beteiligt sich sogar der Fiskus mit einem Steuerbonus daran, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zu beachten ist jedoch, dass maximal 20 Prozent der Aufwendungen und ein Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr als Steuerbonus gewährt werden. Bei Maximalkosten für Arbeitsleistung und Anfahrt von 6.000 Euro im Jahr wird der Steuerbonus demnach völlig ausgeschöpft. Materialkosten sind hingegen nicht begünstigt. Außerdem wird der Steuerbonus versagt, wenn keine Rechnung vorliegt und der Betrag bar bezahlt wird.

Der Bundesfinanzhof in München entschied jüngst sogar, dass auch die erstmalige Anlage des Gartens beispielsweise im Zuge des Neubaus eines Einfamilienhauses steuerlich gefördert wird (Urteil vom 13.7.2011, Az. VI R 61/10). Bislang galt, dass sogenannte Neubaumaßnahmen, also wenn etwas völlig Neues geschaffen wurde, nicht mit einem Steuerbonus bedacht werden konnten. Der Bund der Steuerzahler erklärt, dass nun auch solche Leistungen als Handwerkerleistungen steuerlich gefördert werden, wenn bereits ein Haushalt besteht. Im Urteilsfall musste neben Erd- und Pflanzarbeiten auch eine Stützmauer errichtet werden, damit die Erdmassen nicht wegrutschen. Auch diese Neubaumaßnahme fiel unter die steuerliche Begünstigung für Handwerkerleistungen.

09.12.2011

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge für Kinder nicht vergessen!

Seit dem Jahr 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser geltend gemacht werden. Dies gilt nicht nur für die eigenen Beiträge, Eltern können auch die Basiskrankenkassenbeiträge für die Kinder als eigene Beiträge absetzen, daran erinnert der Bund der Steuerzahler. Dies gilt sogar dann, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern unterhaltsverpflichtet sind und für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Mehr dazu

Presse

16.11.2011

Landesregierung will elegant ''de Kurve kriegen''

Seit einigen Wochen ist es offenkundig, dass sich den zahllosen „Merkwürdigkeiten“ in der rheinland-pfälzischen Verwaltung eine neue hinzugesellen könnte: Die EU prüft, ob die Pachtverträge für verschiedene Objekte am Nürburgring mit Richter und Lindner europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen. Wenn dem so wäre, müsste die Landesregierung die geschlossenen Verträge mit Lindner und Richter „rückabwickeln“, das heißt aufheben und im Anschluss daran europaweit Angebote zur Verpachtung einholen. Um der blamablen Situation zu entgehen, sich von der EU sagen lassen zu müssen, was rechtlich geboten gewesen wäre, liebäugele die Landesregierung offen mit einer Auflösung des Pachtvertrages. Mehr dazu

27.08.2011

BdSt: Beck sollte vor eigener Haustür kehren

Steuersenkungen sind verfassungskonform

Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz sieht in den Äußerungen des Ministerpräsidenten Kurt Beck, Steuersenkungen seien verfassungswidrig, eine Verhöhnung der Steuerzahler. Zum einen seien die Steuereinnahmen, auch in Rheinland-Pfalz, auf Rekordniveau. Von einer schwierigen Haushaltslage kann also nur gesprochen werden, weil zuviel ausgegeben werde und nicht, weil zu wenig eingenommen werde. Zum anderen sollte sich Beck mit Äußerungen über verfassungsmäßige Finanzpolitik zurückhalten. Schließlich sei es sein Kabinett gewesen, das vor einem Jahr eine Finanzplanung vorgelegt habe, welche bis 2014 verfassungswidrige Haushalte vorsehe. „Herr Beck sollte erst einmal vor der eigenen Haustür kehren, bevor er anderen Vorschriften macht, was möglich ist und was nicht“, so Stefan Winkel, Geschäftsführer des BdSt. Mehr dazu

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Staatsverschuldung in Rheinland-Pfalz
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