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Mehr aktuelle ThemenJahrespressekonferenz des BdSt Rheinland-Pfalz
Am Freitag, den 23. Juli 2010 fand die jährliche Pressekonferenz des rheinland-pfälzischen Steuerzahlerbundes statt. Der Präsident vom Bund der Steuerzahler Deutschland, Dr. Karl Heinz Däke, informierte auf der Veranstaltung über aktuelle finanzpolitische Themen auf Bundesebene sowie die Einsparvorschläge des BdSt. Anschließen ging Dr. Wilhelm Wallmann, Vor-sitzender des rheinland-pfälzischen Landesverbandes, auf die Haushalts- und Finanzpolitik im hiesigen Bundesland ein. Danach stellte Stefan Winkel, Referent des BdSt RLP, die Einsparvorschläge des Verbandes für den Landeshaushalt vor. Im Anschluss daran forderte der Geschäftsführer des Landesverbandes RLP, Peter Pferdekemper, die Einführung eines Transparenzgesetzes nach nordrhein-westfälischem Vorbild. Mehr dazu
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Mehr aktuelle ThemenNürburgring-Affäre
BdSt verlangt politische und strafrechtliche KonsequenzenAnlässlich der jüngsten Berichterstattung von Spiegel-Online (Landeskriminalamt warnte vor Kreditvermittlern ) forderte der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V. heute in Mainz, die politische Verantwortlichkeit bei der Zusammenarbeit des Landes mit den ominösen Finanzierungsvermittlern aufzuklären. Nach dem Bericht von Spiegel-Online habe Innenminister Karl Peter Bruch seinerzeit das Landeskriminalamt (LKA) aufgefordert, die Finanzvermittler-Firmengruppe Pinebeck zu überprüfen. In einem Bericht, der laut Spiegel-Online bereits am 19. Mai 2009 vorlag, soll das LKA vor den Kreditvermittlen gewarnt haben. Mehr dazu
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Mehr aktuelle ThemenBdSt von Sparliste enttäuscht
Kein radikaler Kurswechsel in der städtischen Haushaltspolitik erkennbarDie von der Ampelkoalition vorgelegte Sparliste stellt nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V. keinen radikalen Wechsel im Finanzgebaren der Landeshauptstadt dar. Die angestrebten Einsparungen von einigen Millionen würden das Haushaltsloch von mehr als 120 Mio. nur geringfügig verkleinern. Mehr dazu
Steuern
Mit Urteil vom 24. März 2010 zur Einkommensteuer 2005, Aktenzeichen 2 K 1029/09, hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass wegen einer Insolvenz der Baufirma verlorene Aufwendungen im Rahmen eines Hausbaus nicht als außergewöhnliche Belastungen (agBel)berücksichtigt werden können.
Soweit im Streitfall die Baufirma nach Zahlung aber vor Leistungserbringung in Insolvenz gegangen sei, habe sich lediglich das jeder rechtsgeschäftlichen Verpflichtung immanente Risiko einer Leistungsstörung realisiert. Dies sei nicht außergewöhnlich. Die wesentliche Ursache, die zu dem den Klägern entstandenen Schaden geführt habe, sei der Abschluss eines Vertrages auf Errichtung eines EFH gewesen. Dieser Vertrag habe die entsprechende Zahlungsverpflichtung ausgelöst. Daraus folge, dass der Abschluss der von den Klägern eingegangenen Verträge als das die streitigen Aufwendungen auslösende Ereignis nicht auf einer Zwangsläufigkeit beruhe, wie sie für agBel notwendig sei. Die Kläger seien nämlich nicht gezwungen gewesen, ein ihren Wohnbedürfnissen entsprechendes Haus zu erwerben. Mehr dazu
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2006 vom 1. Juli 2010 (Az.: 4 K 2708/07) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob im Außenbereich durchgeführte Arbeiten zur Gartengestaltung zu einem Teil als haushaltsnahe Dienstleistung und zum anderen Teil als sogen. Handwerkerleistung beurteilt werden können, mit der Folge, dass sowohl der Höchstbetrag von (im Jahre 2006) 600.- € für haushaltsnahe Dienstleistungen und der Höchstbetrag von (im Jahre 2006) 600.- € für Handwerkerleistungen gewährt werden können.
Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, bereits aus dem Gesetzestext ergebe sich zunächst, dass eine kumulative Inanspruchnahme (also haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistung) für dieselbe Maßnahme nicht möglich sei. Angesichts des klaren Gesetzeswortlauts und der Gesetzesbegründung könne der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu unterbinden, nicht als Rechtfertigung dafür herangezogen werden, den Höchstbetrag der Steuerermäßigung durch eine Umqualifizierung von Handwerkerleistungen in haushaltsnahe Dienstleistungen zu erhöhen. Mehr dazu
Finanzen

Rathaus Ludwigshafen Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz schließt sich der Kritik an, die der Landesrechnungshof in seinem heute veröffentlichten Kommunalbericht 2010 hinsichtlich der strukturellen Probleme der Kommunen geübt hat. Die bekannten Ursachen sind in dem Bericht erneut deutlich aufgezeigt worden: eine schlechte finanzielle Basis, starke Belastung durch die Sozialausgaben, sowie mangelnde Sparanstrengungen und unzeitgemäße Strukturen der Kommunen. Mehr dazu
BdSt vor Ort
Ortsumgehung Obersimten wird unter die Lupe genommen
Etliche Jahre Planungs- und Vorbereitungszeit folgten zwei Jahre Bauzeit und schließlich wurde im November 2009 die 1.450 Meter lange Umgehung für das 652 Einwohner zählende Obersimten eingeweiht. Rund 2,8 Millionen Euro kostete das Verkehrsprojekt das Land Rheinland-Pfalz. Der Frage, ob das Geld auch wirklich gut angelegt ist, ging der Bund der Steuerzahler bei einer Besichtigung vor Ort nach. Mehr dazu
Presse
BdSt sieht Grundsteuererhöhung in Trier mit Skepsis
Kulturabgabe ist Tropfen auf den heißen SteinDer Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V. sieht die Grundsteuererhöhung in Trier mit Skepsis. War das Thema Steuererhöhungen aus Angst vor der Reaktion der Wähler lange Zeit ein Tabu, werde das Votum des Bürgerhaushaltes jetzt als Feigenblatt für die Anhebung benutzt. Der Rat verstecke sich hinter der Meinung einer kleinen Gruppierung. An der Umfrage zum Bürgerhaushalt beiteiligten sich 1.850 Trierer. Nur 74 davon äußerten sich zum Vorschlag der Grundsteuererhöhung. Etwa die Hälfte, mithin rund 35 Teilnehmer, votierten dafür, der Rest nicht. Konsequenz: „Etwas mehr als 35 Bürgerstimmen dienen als Alibi für eine unpopuläre Entscheidung“, so BdSt-Geschäftsführer Peter Pferdekemper. Mehr dazu
BdSt verlangt auch politisches Regress beim Wohnbauskandal
Frage nach dem Erbpachtzins von OB Beutel wieder aufgeworfen Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V. hat den Stadtratsbeschluss, Regressansprüche gegen frühere Geschäftsführer der Wohnbau Mainz GmbH juristisch durchzusetzen, begrüßt. Die Organisation vermisst jedoch, dass auch Schadensersatzansprüche gegen die seinerzeit aktiven Aufsichträte geprüft werden. Immerhin sei die Haftung von Aufsichtsgremien durch die Rechtsprechung des BGH in den zurück liegenden Jahren verschärft worden. Mehr dazu
Vermischtes
Bagatelle führt zur Hölle
Ende 2009 sorgten einige so genannte Bagatell-Kündigungen für Aufruhr. Wegen einiger Maultaschen oder einer Frikadelle verloren Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz. Große Schlagzeilen rufen stets die Politik auf den Plan. Und so war zu lesen, dass bei Bagatell-Diebstählen nicht gleich gekündigt werden dürfe. Erst soll es eine Abmahnung geben.
Eine tolle Idee, die auf andere Sachverhalte ausgedehnt werden sollte: Bagatellbeleidigungen, Bagatellsteuerhinterziehung sollten künftig auch erst mit einer Abmahnung geahndet werden statt gleich mit einer Bestrafung.
Einziges Problem: Wo hört die Bagatelle auf und fängt ein richtiges Delikt an? Ist der Ausspruch: "Sie kleiner Dummkopf" bagatellgeeignet im Gegensatz zu "Sie Riesenblödmann"? Gibt es einen Bagatellfortsetzungszusammenhang? Kennt man Bagatellbanden? Sind 1.000 Hinterzogene Bagatelle? Für Herrn Zumwinkel wohl schon, für den Postboten eher nicht.
Solche Probleme machen deutlich: Bagatelle führt zur Hölle. Das wussten schon die Alten und jetzt auch Sie, meint Ihr
D. Risor
Der Stolz des Politikers
Eine ganz neue Form des Stolzes artikulierte unlängst ein kommunaler Wahlbeamter nach erfolgreicher Wahl. Wörtlich: "Ich bin stolz darauf, ein Wahlprogramm vorgelegt zu haben, an das ich selbst glaube."
Was sagt uns das? Ist hier jemand stolz auf etwas an sich Selbstverständliches, dass man glaubt was man sagt? Oder sagt einer diesen Satz, der aus Erfahrung weiß, dass Politiker in aller Regel ihre eigenen Programme nicht glauben? Was glauben Sie und worauf sind Sie stolz, fragt
Ihr D. Risor

