12.04.2024

Wann ist Berufsbekleidung steuerlich absetzbar?

Der Steuerzahlerbund erläutert

Influencer, die auf ihrem Kanal selbst gekaufte Kleidung präsentieren, können diese steuerlich nicht absetzen. Es ist nicht eindeutig abzugrenzen, ob es sich bei dieser Kleidung um privat oder betrieblich veranlasste Käufe handelt und in welchem Umfang sie genutzt wird.

Das Finanzgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 13. November 2023, Az. 3 K 11195/21, entschieden, dass eine Steuerzahlerin die Kosten für Kleidung, die sie zur Reichweitengenerierung auf ihrem Kanal präsentiert und zuvor selbst erworben hat, nicht als Betriebsausgaben steuerlich absetzen darf. Die Kleidung und Handtaschen namhafter Hersteller wurden zwar als werbeunterstützende Maßnahme für den Kanal genutzt, jedoch konnte keine Abgrenzung zwischen privater und betrieblicher Nutzung erfolgen. Die Klägerin hat nicht dargelegt, in welchem Umfang sie die Kleidungsstücke und Accessoires jeweils für private oder betriebliche Zwecke nutzt. Eine Trennung ist zudem schwer möglich. Typische Berufskleidung, für die ein Werbungskostenabzug in Betracht kommt, sind nur solche Kleidungsstücke, die nach ihrer Beschaffenheit objektiv so gut wie ausschließlich zur beruflichen Verwendung bestimmt und geeignet sowie nach der Eigenart des Berufs erforderlich sind oder bei denen sich die berufliche Bestimmung bereits aus ihrer Beschaffenheit entweder durch ihre Kennzeichnungsfunktion oder durch ihre Schutzfunktion ergibt. Der Beruf einer Influencerin ist in dieser Hinsicht nicht anders zu bewerten als andere Berufe. Es ist daher nicht relevant, ob die Klägerin die erworbenen Kleidungsstücke und Modeaccessoires ausschließlich beruflich genutzt hat.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.