26.04.2024

Verlängerung der 3-Tages-Fiktion geplant

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Die Post plant, Briefe zukünftig später zuzustellen. Auch die Bundesregierung erwägt Änderungen der entsprechenden Regelungen.

Möglicherweise ist vielen Steuerzahlern bereits aufgefallen, dass der Briefkasten montags oft leer bleibt. Dies liegt jedoch noch nicht an den genannten Überlegungen, sondern daran, dass montags das geringste Briefaufkommen herrscht und der Briefkasten statistisch gesehen am häufigsten leer bleibt. Gemäß der Postverordnung müssen 80 Prozent aller Briefe im Jahresdurchschnitt innerhalb eines Werktags zugestellt werden. Eine geplante spätere Zustellung von Briefen hat jedoch Auswirkungen auf die Bekanntgabe von Verwaltungsakten, insbesondere von Steuerbescheiden. Bisher ist geregelt, dass ein solches Schreiben von der Finanzverwaltung erst am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post bekannt wird. Dies wird als die sogenannte 3-Tages-Fiktion der Abgabenordnung bezeichnet. Aufgrund der Änderung des Postrechts soll die Frist für schriftliche oder elektronisch übermittelte Verwaltungsakte nun ausgedehnt werden und die Bekanntgabe erst am vierten Werktag nach der Aufgabe zur Post erfolgen. Daher sieht der Gesetzesentwurf auch die Streichung der Anwendung einer fristverlängernden Regel vor, die besagt, wenn das Fristende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag fällt, endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.

Foto: Fotolia/Björn Wylezich

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