Integrationspauschale an Kommunen 2021 wieder zu niedrig
Land gibt Bundesmittel nicht vollständig weiter
Seit 2016 beteiligt sich der Bund an den kommunalen Kosten für die Integration von Asylbewerbern. Jedoch gab das Land die sogenannte Integrationspauschale bislang nicht einmal zur Hälfte an die Städte und Gemeinden weiter. Für das kommende Jahr wird das Land wieder die Hälfte der Bundesmittel für sich behalten.
Der Großteil der Integrationsarbeit und vor allem ihrer Kosten lastet auf den Kommunen. Sie tragen Unterkunftskosten, zahlen für Kleidung und Lebensmittel der Asylbewerber. Unter Umständen erhalten Flüchtlinge und Geduldete auch Hartz IV, was eine kommunale Leistung darstellt. Um die hohen Kosten der Städte, Kreise und Gemeinden zumindest etwas zu decken, hatte der Bund 2016 die sogenannte Integrationspauschale eingeführt. Von 2016 bis 2018 an betrug sie bundesweit jeweils 2 Mrd. Euro, 2019 sogar 2,4 Mrd. Euro. Seit diesem Jahr schmilzt sie ab: 2020 werden noch 700 Mio. Euro für die Kommunen bereitgestellt, 2021 noch 500 Mio. Euro.
Allerdings darf der Bund den Kommunen nicht direkt Geld überweisen. Stets nimmt die Integrationspauschale den Umweg über die Länderhaushalte. Dazu wird die Umsatzsteuer derart zwischen Bund und Ländern umverteilt, dass die Länder genau den Betrag aus der Umsatzsteuer-Verteilung mehr erhalten, welcher der Integrationspauschale entspricht. Wegen dieses Konstruktes wird die Integrationspauschale auch als „Umsatzsteuer-Integrationsmittel“ bezeichnet.
Land behielt bislang Löwenanteil für sich
Rheinland-Pfalz hatte den Umweg immer wieder genutzt, um einen Teil oder sogar die gesamte Integrationspauschale für sich zu vereinnahmen. Bislang flossen 439 Mio. Euro des Bundes nach Rheinland-Pfalz. An seine Kommunen weitergereicht hat das Land aber nur rund 198 Mio. Euro, gerade einmal 45 Prozent. Mehr als 240 Mio. Euro behielt es hingegen für sich.
Nur im ersten Jahr, 2016, erhielten die Kommunen hierzulande die volle Integrationspauschale von damals 96 Mio. Euro. In den beiden Folgejahren gingen sie komplett leer aus. Als 2019 die Integrationspauschale einmalig auf 117 Mio. Euro stieg, lobte sich die Landesregierung für ihre Großzügigkeit – sie reichte nämlich mit 58,4 Mio. Euro immerhin die Hälfte weiter, und zwar schon 2018 als Vorauszahlung für das Jahr 2019.
Wieder nur die Hälfte weitergegeben
Auch für 2019 zahlte das Land vorab für das Folgejahr. Dieses Mal hatte es die Hälfte der erwarteten 96 Mio. Euro weitergeben wollen. Entsprechend erhielten die Kommunen 48 Mio. Euro für 2020. Aus Landessicht ging die Rechnung aber nicht auf. Der Bund kürzte die Integrationspauschale, so dass für rheinland-pfälzische Kommunen nur noch 34 Mio. Euro bereitgestellt wurden.
Für nächstes Jahr geht das Land wieder in Vorleistung. Jedoch ist die Höhe der Integrationspauschale 2021 bekannt, sie beträgt für rheinland-pfälzische Kommunen 24 Mio. Euro. Nach alter Manier gibt das Land abermals nur einen Teil an die Kreise, Städte und Gemeinden weiter. Und auch dafür lobt sich die Landesregierung wieder selbst, obwohl eigentlich die gesamte Summe für die Kommunen gedacht ist. In einer Mitteilung des Innenministeriums an die kommunalen Verwaltungen heißt es: „Mit der hälftigen Weiterleitung der Umsatzsteuer-Integrationsmittel für das Jahr 2021 unterstützt das Land die kommunalen Gebietskörperschaften auch weiterhin bei den vielfältigen Aufgaben der Integrationsarbeit.“ Die vermeintliche Unterstützung des Landes ist mit 12 Mio. Euro aber nur halb so hoch wie die zusätzlichen Bundesmittel.
BdSt-Fazit:
Völlig unfreiwillig überwies das Land für dieses Jahr seinen Kommunen mehr, als es selbst vom Bund zur Weiterleitung erhielt. Für die Kommunen dürfte dies ein Stück Genugtuung gewesen sein. Jedoch gleicht es nicht aus, was ihnen seit 2016 durch das Land finanziell vorenthalten wurde.
Für 2021 ist wieder das unberechtigte Eigenlob des Landes zu vernehmen. Dass die Kommunen nur die Hälfte dessen erhalten, was ihnen vom Bund zugestanden wird, bezeichnet das Land dreist als „Unterstützung“. Tatsächlich handelt es sich um „klebrige Finger“ bei der Weiterleitung von Bundesmitteln. Angebracht wäre es, die Integrationspauschale in voller Höhe an die Kommunen zu überweisen.
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