22.12.2022

Landtag beschließt Doppelhaushalt 2023/24

Hohe Rücklagenentnahme, aber niedrige Investitionsquote

Der rheinland-pfälzische Landtag hat den Doppelhaushalt 2023/2024 verabschiedet. Im Jahr 2023 sind bereinigte Ausgaben von rund 22,5 Mrd. Euro geplant, die Einnahmen werden auf rund 22 Mrd. Euro geschätzt. Im Jahr darauf steigen die Ausgaben auf rund 22,7 Mrd. Euro, die Einnahmen sollen bei 22,83 Mrd. Euro liegen. Das Defizit 2023 soll durch eine Entnahme aus der Haushaltssicherungsrücklage gedeckt werden. Dies begrüßt der BdSt.

Mit der Mehrheit der Ampelkoalition hat der Landtag den Doppelhaushalt für die beiden kommenden Jahre verabschiedet. Gegenüber dem im September vorgestellten Regierungsentwurf gab es deutliche Aufwüchse sowohl bei den bereinigten Ausgaben als auch Einnahmen. Vor allem durch die positiv ausgefallene Herbst-Steuerschätzung sollen die Einnahmen in beiden Haushaltsjahren um zusammen mehr als eine Mrd. Euro höher liegen als im Regierungsentwurf veranschlagt. Jedoch beschlossen die Abgeordneten eine sogar noch stärkere Ausgabensteigerung.

So plant das Land 2023 mit bereinigten Ausgaben von 22,5 Mrd. Euro, die bereinigten Einnahmen sind mit 22 Mrd. Euro angesetzt. Trotz des Finanzierungsdefizits von rund einer halben Mrd. Euro sollen rund 570 Mio. Euro Schulden getilgt werden. Die Differenz in Höhe von rund 1,1 Mrd. Euro wird aus der Haushaltssicherungsrücklage entnommen.

Für das Jahr 2024 sind im Haushalt rund 22,7 Mrd. Euro bereinigte Ausgaben vorgesehen. Die bereinigten Einnahmen sind mit 22,83 Mrd. Euro höher. Die Differenz von rund 148 Mio. Euro soll wiederum der Rücklage zugeführt werden.

Investitionsquote bleibt niedrig

In beiden Jahren bleiben die Investitionen des Landes mit 1,59 Mrd. Euro 2023 und 1,44 Mrd. Euro 2024 hinter dem Notwendigen zurück. Die Investitionsquote liegt damit bei nur 7,05 Prozent bzw. 6,3 Prozent. Weiterhin dürfte Rheinland-Pfalz im Bundesländervergleich mit solch niedrigen Investitionsquoten die hinteren Plätze einnehmen.

Eine wichtige Ausgabe wird die kommunale Entschuldung darstellen. Das Land plant mit seiner „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP) den hochverschuldeten Kreisen, Städten und Gemeinden insgesamt drei Mrd. Euro Liquiditätskredite abzunehmen. In beiden Jahren des vorliegenden Doppelhaushalts sind jeweils 255 Mio. Euro dafür vorgesehen, um die Entschuldung zu verwalten (5 Mio. Euro) und die übernommenen Kredite zu tilgen (250 Mio. Euro). Das Gesetz über die PEK-RP hat seine erste Beratung im Plenum hinter sich. Erst nach den Ausschussberatungen wird es voraussichtlich im Frühjahr 2023 beschlossen.

BdSt-Fazit:

Überraschenderweise fiel die Herbst-Steuerschätzung positiv aus. Ob die Prognose eintritt, ist naturgemäß offen. Dennoch hat der Landtag die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf kräftig angehoben. Ohne den starken Ausgabenanstieg wäre im Plan sogar ein Überschuss möglich gewesen. Aus Steuerzahlersicht ist zu begrüßen, dass das Finanzierungsdefizit aus den Rücklagen ausgeglichen wird. Durch die stark gestiegenen Zinsen für neue Schulden ist dies die eindeutig wirtschaftlichere Variante.

Als viel zu niedrig kritisiert der BdSt die Investitionsausgaben. Die Mehrausgaben fließen vor allem in den Konsum. Aus Steuerzahlersicht ist das der falsche Ansatz, um den Sanierungsstau abzubauen. Hingegen ist der Abbau der kommunalen Liquiditätskredite über die PEK-RP zu begrüßen. Durch jahrelange verfassungswidrig unterfinanzierte kommunale Finanzausgleiche und weil das Konnexitätsprinzip nicht eingehalten wird, ist das Land maßgeblicher Mitverursacher der hohen Schulden seiner Städte, Gemeinden und Kreise. Endlich will es dafür geradestehen.

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