30.06.2020

Mehrwertsteuer-Senkung: Anwendungshinweise veröffentlicht

Schreiben des Bundesfinanzministeriums / BdSt-Info-Service mit 22 Tipps

Heute hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben wichtige Anwendungshinweisen für verschiedene Szenarien sowie Waren und Dienstleistungen bezüglich der temporären Mehrwertsteuer-Senkung veröffentlicht. Auch der Steuerzahlerbund gibt Tipps und Hinweise, wie mit der niedrigeren Umsatzsteuer umgegangen werden kann.

In der Zeit vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gelten niedrigere Mehrwersteuer-Sätze. Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben mit wichtigen Anwendungshinweisen zur Senkung der Mehrwertsteuer veröffentlicht. Dieses beinhaltet u.a. verschiedene Szenarien, wie die Mehrwertsteuersenkung praktisch zu handhaben ist. Bspw. betrifft dies Vorauszahlungen vor dem 1. Juli 2020 für Leistungen, die innerhalb des Senkungs-Zeitraums erbracht werden. Auch die Besteuerung von Waren wie Strom, Wasser und Abwasser werden behandelt sowie von Dienstleistungen wie Taxifahrten.

Derweil hat der Steuerzahlbund für seine Mitglieder zu demselben Thema 22 geldwerte Tipps und Hinweise zum Umgang mit der Mehrwertsteuer-Senkung zusammengetragen. Zielgruppe sind sowohl (Privat-)Kunden als auch Unternehmen. Den BdSt-Info-Service können Sie entweder HIER herunterladen oder bei der BdSt-Geschäftsstelle bestellen unter 06131-986 10-0 bzw. info@bdst-rlp.de. („Wo finde ich meine BdSt-Mitgliedsnummer?„)

Das BMF-Schreiben vom 30.06.2020 können Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums einsehen.

Foto: Fotolia/CG

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