05.09.2019

Ampel-Fraktionen wollen Ausbaubeiträge nicht abschaffen

Der Steuerzahlerbund kämpft weiter

600 Millionen Euro an jährlicher Landesentschädigung für die Kommunen, Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung, Mehrbelastung aller Steuerzahler – mit solchen und weiteren absurden Ausführungen warben die Beitragsbefürworter vor dem Innenausschuss des Landtages für den Erhalt der ungerechten Straßenausbaubeiträge. Bis auf weiteres haben sie damit auch Erfolg: Die Ampel-Fraktionen stimmten gegen eine Abschaffung. Der Steuerzahlerbund wird aber weiterhin für das Beitragsaus in Rheinland-Pfalz kämpfen.

Seit über einem Jahr wird in ganz Rheinland-Pfalz diskutiert, die ungerechten Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. So auch im Landtag: Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hörte der Innenausschuss acht Experten an, darunter den BdSt-Präsidenten Rainer Brüderle. In schriftlicher Form hat der Steuerzahlerbund fast 30 Seiten an Argumenten, Zahlen und Fakten vorgelegt – auch um der vorgeschobenen Unwissenheit, Legenden und schlichten Horror-Szenarien der Beitragsbefürworter Paroli zu bieten. Um vier Beispiele zu nennen.

Absurde Entschädigungs-Forderung widerlegt

Eine Abschaffung der Ausbaubeiträge durch den Landesgesetzgeber müsste fairerweise eine Entschädigung der Kommunen durch Landesgelder nach sich ziehen. Um eine Abschaffung wiederum zu verhindern, wurden gerne astronomische Summen in den Raum gestellt. So fordert der  Gemeinde- und Städtebund allen Ernstes 600 Mio. Euro pro Jahr – mehr als selbst das landesweite Aufkommen aus der Grundsteuer!

Der Steuerzahlerbund hält eine derartige Entschädigungshöhe für absurd und entlarvt sie in seinen Stellungnahmen als reine Drohkulisse, um die gebotene Abschaffung der Beiträge als unbezahlbar darzustellen. Zwar liegen für Rheinland-Pfalz keine definitiven Zahlen vor, aber eine seriöse und sachgerechte  Aufkommensschätzung ist dank des Statistischen Bundesamtes möglich. Denn der Sammelposten „Einnahmen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten für Gemeindestraßen“ besteht wertmäßig in erster Linie aus den Ausbaubeiträgen und Erschließungsbeiträgen.

Bezogen auf Rheinland-Pfalz lag die Summe des Sammelpostens seit dem Jahr 2006 stets bei unter 100 Mio. Euro. Im erfassten Zeitraum 1991 bis 2016 fällt der Höchstwert auf das Jahr 1999 mit fast 150 Mio. Euro. Im Jahr 2016 lagen die Gesamteinnahmen wiederum bei rund 87 Mio. Euro. Naturgemäß ist es unmöglich, dass die unbekannte Aufkommenshöhe der Ausbaubeiträge als Teilsumme die sich ergebende Gesamtsumme überschreitet. Vielmehr fällt sie zwangsläufig geringer aus. Mehr noch: Die 600 Mio. Euro hat auch kein anderes Bundesland jemals innerhalb der vergangenen 25 Jahren erreicht – in jüngerer Vergangenheit trotz Baukostensteigerungen nicht einmal alle Bundesländer in Deutschland zusammen!

Die Frage nach den potentiell zu erzielenden Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen kann auch nicht ohne den für das Projekt zu erbringenden kommunalen Eigenanteil gesehen werden. Kann sich die Gemeinde den Eigenanteil nicht leisten, so gibt es kein Bauprojekt. Gibt es kein Bauprojekt, so können keine Ausbaubeiträge erhoben werden. Der Forderung des Gemeindebundes liegt ein geschätzter Gemeindeanteil von 40 Prozent zugrunde. Um also pro Jahr 600 Millionen Euro an Straßenausbaubeiträgen erzielen zu können, müssen die Gemeinden selber 400 Millionen Euro aufbringen. Woher die klammen Kommunen, welche regelmäßig z.B. über eine Unterfinanzierung und einen Sanierungsstau klagen, neue dreistellige Millionenbeträge hernehmen wollen, ließ der Gemeindebund offen. Ebenso woher die Baukapazitäten für das historisch nie dagewesene Mammut-Programm kommen sollen, wenn doch bereits Rheinland-Pfalz wegen nicht vorhandener Kapazitäten kaum mehr als 130 Mio. Euro pro Jahr in seine Landesstraßen verbauen kann.

Keine Steuererhöhungen notwendig

In der Anhörung – aber auch in der öffentlichen Diskussion – wurde wiederholt von Beitragsbefürwortern die Behauptung aufgestellt, dass eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gegen Kompensation durch Landesgelder eine „Mehrbelastung der Steuerzahler“ darstelle. Doch dieser Vorwurf ist falsch wie unsinnig.

Eine Mehrbelastung der Steuerzahler kann sich sinnigerweise nur ergeben, wenn deren Belastung aufgrund höherer bzw. neuer Steuern auch tatsächlich zunimmt, um eine Abschaffung zu finanzieren. Beispielweise wenn deswegen zwingend die Grundsteuer B erhöht werden müsste. Eine Mehrbelastung entsteht dagegen nicht, wenn nicht zweckgebundene und ohnehin anfallende Steuereinnahmen bzw. die Mittel aus nicht zweckgebundenen Rücklagen zur Abschaffung verwendet werden.

Das vorgeschlagene Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz sieht weder die Erhöhung bestehender noch die Einführung neuer Steuern vor. Auch der Steuerzahlerbund und Haus & Grund fordern keine erhöhten oder neuen Steuern zur Gegenfinanzierung. Eine „Mehrbelastung der Steuerzahler“ liegt nicht vor.

Der vermeintliche Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung

In Rheinland-Pfalz besteht bei den Straßenausbaubeiträgen eine Erhebungspflicht. Dies betrifft nicht nur die Erhebung dem Grunde, sondern auch der Höhe nach. Doch ausgerechnet der Gemeindebund sieht in der Abschaffung der Ausbaubeiträge einen Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung. Einen umfassenden landesgesetzlichen Zwang als Beitrag zur kommunalen Selbstverwaltung zu werten und die Abschaffung dieses Zwangs wiederum als Angriff auf die Selbstverwaltung zu kritisieren, trägt wahrhaft schon orwellsche Züge.

Doch selbst eine Wahlfreiheit, d.h. die freie Entscheidung der Kommunen, Ausbaubeiträge zu erheben oder bewusst darauf zu verzichten, wurde vom Gemeindebund strikt abgelehnt. Warum? Weil der Gemeindebund fürchtet, dass der politische Druck durch die Bürger dann zu stark werden würde und es der Anfang vom Ende des Beitragsrechts wäre. Die Ausbaubeiträge werden also gerne vereinnahmt, aber die Entscheidungsfreiheit aus Angst vor den eigenen Bürgern abgelehnt. Soweit zum Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung.

Wie deutlich die Bürger Ausbaubeiträge ablehnen, hat der Steuerzahlerbund jüngst in Nordrhein-Westfalen bewiesen. Die Volksinitiative „Straßenausbaubeitrag abschaffen“ konnte innerhalb weniger Monate rund 500.000 Unterschriften sammeln. Insofern ist die Befürchtung des Gemeindebundes zumindest hier berechtigt. Deswegen muss offenbar auch der Landesgesetzgeber gegenüber den aufgebrachten Bürgern weiterhin als Buhmann für die „erzwungenen“ Ausbaubeiträge herhalten.

Das schlechte Mainzer „Musterbeispiel“

Mit bei der Anhörung war der Mainzer Finanzdezernent Günther Beck, ein energischer Verfechter der wiederkehrenden Beiträge. Er selbst bezeichnete sich als „Zahlenmensch“ – und den hohen Verwaltungsaufwand, der mit den Ausbaubeiträgen einhergeht, als „Ammenmärchen“. Für die Landeshauptstadt nannte er einen durchschnittlichen Kostenanteil von rund 27 Prozent an dem Beitragsaufkommen der letzten fünf Jahre, d.h. von den Beiträgen wurde mehr als jeder vierte Euro vom Amtsschimmel gefressen, nicht in Straßen investiert. Im Vergleich mit anderen Steuern und Abgaben wie z.B. der Grundsteuer B und den Erschließungsbeiträgen sei das aus Becks Sicht nicht bemerkenswert viel. Konkrete Vergleichszahlen nannte der Finanzdezernent jedoch nicht.

Der Steuerzahlerbund fragte deshalb bei der Mainzer Pressestelle nach und ließ sich für einen längeren Zeitraum die Einnahmen und Erhebungskosten diverser Steuern, Beiträge und Gebühren geben – und anhand der Ergebnisse wurde deutlich, wieso der Finanzdezernent auf einen konkreten Vergleich lieber verzichtete. Denn dabei schnitten die Ausbaubeiträge geradezu unterirdisch ab.

Bezogen auf den Zeitraum 2010 bis 2018 erzielten die Ausbaubeiträge im Schnitt einen Kostenanteil von rund 34 Prozent. Bei den von Beck selbst genannten Erschließungsbeiträgen waren es 5,4 Prozent und bei der Grundsteuer B etwa 1,1 Prozent. Bei den Müllgebühren lag der Kostenanteil bei rund 3 Prozent und bei der Gewerbesteuer waren es sogar nur 0,1 Prozent. Absolut betrachtet generierten die Ausbaubeiträge mit rund 5,2 Mio. Euro am wenigsten Aufkommen unter allen untersuchten Steuern, Beiträgen und Gebühren – selbst die Hundesteuer ist fiskalisch wichtiger! Umgekehrt lagen die  absoluten Erhebungskosten der Straßenausbaubeiträge weit über jene der Hundesteuer, Erschließungsbeiträge und sogar der Gewerbesteuer.

Dazu kommt noch, dass seit 2010 die Kosten der Ausbaubeiträge bereits 3x über den Einnahmen lagen, d.h. die Beitragszahler mithilfe der Steuerzahler nur den Amtsschimmel füttern mussten. Selbst die wenigen „guten“ Jahre stehen nicht für sich selbst, sondern resultierten speziell daraus, dass Bund und Land durch massive Förderungen Gemeindestraßen-Projekte ermöglichten, dank denen Mainz wiederum in der Summe hohe Ausbaubeiträge erheben konnte. Ohne vom Bund und Land gepuschten Investitionen läge der Mainzer Kostenanteil im Schnitt eher bei über 50 Prozent.

Vergleich von verschiedenen Steuern und Abgaben in Mainz für den Zeitraum 2010-2018

  Gesamteinnahmen
(in Euro)
Erhebungskosten
(in Euro)
Kostenanteil
(in Prozent)
Straßenausbaubeiträge 5.214.100 1.755.734 33,7
Hundesteuer 7.898.479 833.290 10,6
Erschließungsbeiträge 18.634.319 1.005.880 5,4
Abfallentsorgungsgebühren 171.548.000 5.112.000 3,0
Grundsteuer B 314.643.016 3.394.548 1,1
Gewerbesteuer 1.291.807.574 1.548.140 0,1

BdSt-Fazit:

Dass die Ampel-Fraktionen im Innenausschuss die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge abgelehnt haben, ist enttäuschend. Einmal mehr wurden vermeintliche Unwissenheit, absurde Legenden und schlichte Horror-Szenarien vorgeschoben, um die ungerechten Beiträge zu erhalten. Zahlen des Statistischen Bundes- und Landesamtes wurden ebenso konsequent ignoriert wie die Mainzer Vergleichszahlen. Was nicht sein darf, kann eben nicht sein. Noch enttäuschender ist jedoch, dass die Ampel-Fraktionen nicht einmal den allergeringsten Verbesserungsbedarf am System erkennen können. Reformen gleichwelcher Art wurden nicht in Aussicht gestellt.

Viele andere Bundesländer haben die Ausbaubeiträge abgeschafft (z.B. Bayern, Brandenburg, Hamburg), deren Erhebung den Gemeinden freigestellt (z.B. Hessen, Niedersachsen und Sachsen) oder wollen zumindest die Belastungshöhe der Anlieger stark verringern (z.B. Nordrhein-Westfalen). Die politische Farbenlehre spielte hierbei keine Rolle. Beispielsweise ist die SPD in elf Bundesländern gegen Straßenausbaubeiträge bzw. hat sie sogar schon (mit)abgeschafft. Die Definition von „sozialer Gerechtigkeit“ bei den Ausbaubeiträgen ist bei der SPD schon davon abhängig, auf welcher Rheinseite man sich befindet. So ist laut SPD die Erhebung in Mainz gerecht, in Wiesbaden wiederum ungerecht. In Mainz muss gezahlt werden, in Wiesbaden ist man davon befreit. Über so viel  parteipolitische Schizophrenie können die Bürger nur ratlos den Kopf schütteln.

Doch wo andere Bundesländer sich immerhin bemühen, die Probleme der Gegenwart anzupacken, tut die Ampel-Koalition weiterhin so, als gebe es in Rheinland-Pfalz keinen Handlungsbedarf. Wenn schon im antiken Rom und im Königreich Preußen Ausbaubeiträge erhoben wurden – worauf Beitragsbefürworter stolz hinwiesen – dann kann das nicht schlecht sein. Bis auf weiteres bleiben wohl Kaiser Nero und König Wilhelm die Paten des rheinland-pfälzischen Beitragsrechtes. Doch der Steuerzahlerbund wird weiterhin energisch dafür kämpfen, dass der antiquierte Ausbaubeitrag gleichfalls im Geschichtsbuch enden wird.

Die zwei Stellungnahmen des BdSt Rheinland-Pfalz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge können Sie hier herunterladen:

Erste Stellungnahme des BdSt (Drucksache des rheinland-pfälzischen Landtags: Vorlage 17/4965 vom 11. Juni 2019)

Ergänzende Stellungnahme des BdSt (Drucksache des rheinland-pfälzischen Landtags: Vorlage 17/5278 vom 28. August 2019)

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.