30.08.2019

Ladenkassen: Meldung ausschließlich auf amtlichem Vordruck

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Ab dem nächsten Jahr müssen Unternehmer dem Finanzamt melden, welche und wie viele elektronische Kassen sie im Unternehmen einsetzen. Und zwar auf einem amtlichen Formular.

Das steht aber aktuell noch nicht zur Verfügung, weshalb Meldungen aktuell noch nicht möglich sind, so das Bayerische Landesamt mit Pressemeldung vom 23. Juli 2019. Betroffene Unternehmen sollten daher abwarten, bis der offizielle Vordruck veröffentlicht wird und dann zeitnah die Anzeige vornehmen.

Zum Hintergrund: Werden im Unternehmen elektronische Aufzeichnungssysteme, z. B. elektronische Registrierkassen, eingesetzt, müssen diese dem zuständigen Finanzamt ab dem 1. Januar 2020 gemeldet werden. Ziel der Regelung ist, Manipulationen an den Kassenaufzeichnungen zu erschweren. Mitzuteilen sind künftig u. a. Art und Anzahl der im Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen. Dabei muss die Mitteilung innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des Aufzeichnungssystems beim Finanzamt eingegangen sein. Geräte, die vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, können grundsätzlich bis zum 31. Januar 2020 beim Finanzamt gemeldet werden.

Foto: Fotolia/BillionPhotos.com

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