Xetra-Gold: Keine Steuer auf Veräußerungsgewinne
Xetra-Gold Wertpapiere müssen nicht versteuert werden
Gute Nachrichten für Anleger. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Gewinne aus der Einlösung von Xetra-Gold Wertpapiere nicht versteuert werden müssen. Voraussetzung: Zwischen der Anschaffung und der Veräußerung bzw. Einlösung des Wertpapieres liegt mindestens ein Jahr.
Bei Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um Wertpapiere, die dem Inhaber das Recht gewähren, jederzeit von der Bank die Auslieferung eines Gramm Gold zu verlangen. Zur Absicherung der Auslieferungsansprüche war das Wertpapier durch tatsächlich eingelagertes Gold abgedeckt. Daneben besteht die Möglichkeit, die Wertpapiere an der Börse zu handeln.
Die Finanzverwaltung behandelte den Gewinn aus dem Verkauf des Goldes als steuerbare Kapitaleinkünfte. Dies ist nicht richtig, so die Urteile des Bundesfinanzhofs (Az.: VIII R 4/15; VIII R 35/14). Das Gericht stellte den Kauf sowie die Einlösung und den Verkauf von diesen Wertpapieren dem direkten Kauf oder Verkauf von Gold gleich.
Damit handelt es sich beim Verkauf bzw. der Einlösung und Xetra-Gold Wertpapieren um private Veräußerungsgeschäfte. Gewinne aus solchen Veräußerungsgeschäften sind nach Ablauf von einem Jahr zwischen Anschaffung und Verkauf/ Einlösung steuerfrei.
