25.01.2023

Landtag beschließt kommunale Entschuldung

BdSt lobt das Ziel, aber kritisiert den Weg dahin

Bislang zählen rheinland-pfälzische Kommunen zu den am höchsten verschuldeten von ganz Deutschland. Doch heute wird der Landtag die kommunale Teilentschuldung beschließen. Das Land übernimmt von den rund 6,3 Mrd. Euro kommunaler Kassenkredite 3 Mrd. Euro. Damit wird die Finanznot der betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden ab kommenden Jahr enden. Dies lobt der Steuerzahlerbund, aber der Weg zum Ziel ist unnötig teuer.

Zum Stand vom 31. Dezember 2020 erreichten die Kassenkredite der rheinland-pfälzischen Kommunen ein Volumen von rund 6,3 Mrd. Euro. Als Kassenkredite werden Kredite bezeichnet, die kurzfristige Liquiditätsengpässe decken sollen. Doch in ihrer Not nutzten viele Kommunen sie zu einer dauerhaften und langfristigen Finanzierung. Mit der „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (kurz PEK-RP) setzt das Land einen Schuldenschnitt um etwa die Hälfte des damaligen Kassenkredit-Volumens: drei Mrd. Euro.

Heute beschließt der Landtag das PEK-Gesetz. Damit ist der Weg zur kommunalen Teilentschuldung frei. Hochverschuldete Städte, Kreise und Gemeinden können bis September 2023 ihre Teilnahme beantragen. Voraussichtlich ab 2024 wird das Land die ersten Kredite übernehmen. Zwar wird durch eine Übernahme des kommunalen Kreditvertrags durch das Land das Ziel erreicht, die Kommunen zu entschulden, aber dieser Weg ist teuer und verwaltungsintensiv.

Kein Nullsummenspiel für die Steuerzahler

Leider ist die Entschuldung kein Nullsummenspiel für den Steuerzahler. Zunächst wählt das Land die zu übernehmenden Kreditverträge der teilnehmenden Kommunen selbst aus. Dies bedeutet, dass es sich in voraussichtlich hunderte Verträge einarbeiten muss. Hingegen kennen die Kommunen ihre Kreditverträge. Einfacher und gesamtwirtschaftlich betrachtet günstiger wäre es, wenn die Kommunen als Kreditnehmer die zu übernehmenden Kredite auswählen würden. Schließlich ist das jeweilige Volumen, das durch das Land von einer Kommune übernommen wird, näherungsweise bekannt.

Neben dem Verwaltungsaufwand, der zu Personalkosten führt, fallen durch den Schuldnerwechsel Gebühren zugunsten der Kreditgeber an. Wie hoch diese Gebühren im Einzelnen sind, hängt von den Vertragsbestimmungen ab. Würde das Land die Kredite nicht übernehmen, sondern dauerhaft für Zins und Tilgung aufkommen, würden diese Kosten nicht anfallen. Der Entschuldungs-Effekt wäre für die Kommunen praktisch derselbe.

Langer Tilgungszeitraum verteuert Entschuldung

Schließlich können durch den langen Tilgungszeitraum von bis zu 30 Jahren, nämlich bis Ende 2053, unnötig hohe Zinszahlungen anfallen, insbesondere nachdem die niedrigen Zinsen durch Prolongation bzw. in neuen Kreditverträgen entfallen sein werden. Für Zins und Tilgung veranschlagt das Land 2023 und 2024 zunächst 250 Mio. Euro, ab 2025 aber nur noch 100 Mio. Euro jährlich. Der BdSt kritisierte schon früh, dass der Tilgungszeitraum viel zu lang und die jährliche Tilgung zu niedrig ausfallen würde.

Innerhalb dieses Zeitraums müssen auch sämtliche Kommunen im Land ihre Liquiditätskredite abbauen, und zwar unabhängig davon, ob sie an PEK-RP teilnehmen oder nicht. Sofern die allgemeine Finanzlage der Kreise, Städte und Gemeinden dies zulässt, kann das Ziel erreicht werden. Jedoch sollte bereits der Kommunale Entschuldungsfonds KEF aus dem Jahr 2012 zu einer geringeren kommunale Kassenverschuldung führen. Wegen der fehlenden Finanzausstattung wuchsen die Schuldenberge weiter, der KEF verfehlte sein Ziel. Erst dadurch wurde PEK-RP notwendig.

So funktioniert der Schuldenschnitt

Das Land Rheinland-Pfalz entschuldet Kommunen erst ab einem Sockelbetrag. Dieser liegt für Landkreise sowie Verbands- und Ortsgemeinden bei 167 Euro je Einwohner, für verbandsfreie Gemeinden bei 333 Euro je Einwohner und für kreisfreie Städte bei 500 Euro je Einwohner. Kommunen, die niedrigere Kassenkredite haben, dürfen nicht an PEK-RP teilnehmen.

Schließlich hat das PEK-Gesetz einen Spitzenbetrag festgelegt, der zwischen 833 Euro je Einwohner für Landkreise und Gemeinden und 2.500 Euro je Einwohner für kreisfreie Städte liegt. Der Spitzenbetrag von verbandsfreien Gemeinden ist 1.667 Euro je Einwohner. Außerdem verbleibt bei den Kommunen eine maximale Restschuld von 500, 1.000 bzw. 1.500 Euro je Einwohner – für Landkreise und Gemeinden, verbandsfreie Gemeinden bzw. kreisfreie Städte.

Liegt die Kassenverschuldung zwischen dem Sockel und der Spitze, übernimmt das Land die Hälfte der Kassenkredite. Liegt die Verschuldung über dem Spitzenbetrag, übernimmt es die Differenz zwischen der Verschuldung und der maximalen Restschuld. In diesem Fall kann es sein, dass deutlich mehr als die Hälfte der Kassenschulden an das Land abgegeben wird.

BdSt-Fazit:

Teilnehmende Kommunen profitieren finanziell von PEK-RP, ihre Schuldenlast wird voraussichtlich mindestens halbiert. In der Folge werden die kommunalen Haushalte durch geringere Zins- und Tilgungszahlungen entlastet. Ob die bis dahin hochverschuldeten Kreise, Städte und Gemeinden mithilfe von PEK-RP aus dem Schuldensumpf herausgezogen werden, ist noch offen. Bereits mit dem KEF waren große Hoffnungen verbunden, die sich nicht erfüllten.

Die Chancen stehen gut, dass das Ziel dieses Mal erreicht wird. Das Volumen von PEK-RP ist deutlich größer als das des KEF. Nachteilig sind jedoch die hohen begleitenden Kosten durch die aufwendige Kreditübernahme und durch die lange Tilgungsdauer, welche die Kredite verteuert.

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