10.12.2021

Fristballung bei Steuerberatern verhindern

BdSt-Forderung "Offenlegungsfrist verlängern" endlich im Bundestag

Derzeit läuft die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2020 für Steuerberater – gemeinsam mit weiteren Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen – am 31. März 2021 aus. Schon vor Monaten appellierte der Steuerzahlerbund, die Fristen zu verlängern. Nun ist der Bundestags-Wahlkampf vorüber und endlich wurde das Problem im Plenum auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion behandelt. Doch statt sofort darüber abzustimmen, wurde das dringliche Thema in den Finanzausschuss verwiesen.

Sie beantragen Wirtschaftshilfen, kümmern sich um das Kurzarbeitergeld und stehen ihren Mandanten erst recht in Corona-Zeiten mit Rat und Tat zur Seite: Steuerberater. In der aktuellen Krise geraten die Experten in ihren Kanzleien zunehmend ans Limit. Dies macht auch unsere aktuelle Online-Umfrage deutlich (zur Teilnahme: Link unten). Deshalb erneuern wir als Bund der Steuerzahler (BdSt) unsere Forderung nach einer Frist-Verlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung und zur Offenlegung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger: In diesem Sinne hat unser Verband bereits an das Bundesfinanzministerium sowie das Bundesjustizministerium geschrieben und eine Verlängerung eingefordert.

Politik handelt auf Drängen des BdSt

Am gestrigen Donnerstag hat die CDU/CSU-Fraktion einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 20/205). Ziel des Antrags ist es, Steuerberater zu entlasten, dass nicht mehrere wichtige Fristen zu Steuererklärungen für 2020 am 31. März 2022 gleichzeitig auslaufen. Diese Fristenballung – so mahnt der BdSt frühzeitig und dies beantragt die Unionsfraktion im Bundestag – muss aufgelöst werden.

Im Einzelnen: Steuerberater müssen die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Jahr 2020 bis zum 31. Mai 2022 abgeben. In der gestrigen Sitzung des Bundestags brachte die Unionsfraktion nun einen Antrag auf Verlängerung dieser Frist bis Ende August 2022 und den Verzicht auf Ordnungswidrigkeiten bei Versäumnis der Offenlegungsfrist bis Ende Mai 2022 ein.

Statt direkt abzustimmen, verwies eine Mehrheit der Bundestagsabgeordneten den Antrag in den Finanzausschuss. Zuvor sprach CDU-Abgeordneter Fritz Güntzler, der auch Präsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen ist, mit BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Beide betonten den dringenden Bedarf einer Fristverlängerung für die Offenlegung. Man solle das Thema aus dem „politischen Klein-Klein“ heraushalten. Güntzler plädiert für eine schnelle Entscheidung – diese „kostet kein Geld, aber ist für alle gut“. Leider dreht der dringliche Antrag nun doch eine Ehrenrunde über den Finanzausschuss.

Nehmen Sie an unserer Umfrage teil: „Steuerberatungskanzleien an der Belastungsgrenze?“

Insgesamt 88 Prozent von bislang fast 2.000 Teilnehmern wünschen sich eine Verlängerung der Abgabefristen. Die Teilnahme an unserer Online-Umfrage mit acht einzelnen Fragen ist noch bis zum 20. Dezember 2021 möglich. Auf diesem Weg wollen wir unter anderem ermitteln, welche Fristverlängerungen für die Abgabe der nächsten Steuererklärungen angemessen sind. Sie erfolgt anonym, ohne Angaben zu personenbezogenen Daten. Zur Umfrage gelangen Sie über

https://steuerzahler.de/umfragesteuerberatungskanzleien/

Zum Reinschauen und Reinhören: Das Interview zwischen BdSt-Präsident Reiner Holznagel und dem CDU-Abgeordneten und Steuerberater Fritz Güntzler sehen Sie HIER (ans Ende der Seite scrollen).

Aktualisierung vom 23.12.2021: Die Offenlegungsfrist wurde quasi verlängert. Das Bundesamt für Justiz teilte mit, dass bei einer Fristverstreichung bis zum 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden soll. Damit wurde der eindringliche Appell des BdSt erhört. Näheres dazu lesen Sie HIER auf unserer Webseite.

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