02.12.2022

Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht über Abgeltungsteuer

Kläger und Finanzamt einigen sich einvernehmlich

Das Bundesverfassungsgericht wird nicht zur Abgeltungsteuer entscheiden, da das zugrundeliegende anhängige Gerichtsverfahren vom Kläger und Finanzamt für erledigt geklärt wurde. Damit können die Richter in Karlsruhe nicht entscheiden.

Das Finanzgericht Niedersachsen wies in einem konkreten Fall (Az. 7 K 120/21) darauf hin, dass die Anwendung der Abgeltungsteuer gegen die im Grundgesetz verankerte Vorgabe der Gleichbehandlung aller Einkunftsarten und einer gleichmäßigen Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit verstößt und daher verfassungswidrig sein könnte. Es hat in diesem Zuge dem Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Prüfung vorgelegt. Das beklagte Finanzamt hat aber nun mitgeteilt, dass es die angefochtenen Einkommensteuerbescheide geändert und dem Klageantrag des Steuerzahlers entsprochen habe. Das Finanzamt und der Steuerzahler haben daraufhin den Rechtsstreit einvernehmlich für erledigt erklärt. Damit ist die Erforderlichkeit einer Entscheidung durch Bundesverfassungsgericht entfallen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Abgeltungsteuer wird also somit vorerst nicht erfolgen.

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