08.05.2020

Mehrere Verwaltungsschreiben zur Corona-Krise veröffentlicht

Steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise betroffenen Steuerzahler zu entlasten. Dazu wurden in kurzer Zeit mehrere Verwaltungsschreiben veröffentlicht.

In diesen Schreiben werden die Details und vor allem die Voraussetzungen für die steuerlichen Erleichterungen beschrieben. Letzteres kommt in der Presse oft zu kurz. Betroffene sollten aber wissen, unter welchen Bedingungen sie welche Entlastung beantragen können. Die Verwaltungsschreiben sind jeweils unter www.bundesfinanzministerium.de in der Rubrik BMF-Schreiben zu finden. Ein Überblick:

• Am 19. März erklärte das Ministerium in seinem Verwaltungsschreiben, dass Steuervorauszahlungen auf Antrag beim Finanzamt herabgesetzt werden können. Auch Steuerstundungen sind danach möglich.
• Für Vereine, Spender und ehrenamtlich engagierte Personen ist das BMF-Schreiben vom 9. April interessant.
• Ebenfalls am 9. April hat das Ministerium offiziell bestätigt, dass Arbeitnehmern ein Bonus bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden kann. Vorausgesetzt, der Bonus wird zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt.
• Nach dem BMF-Schreiben vom 23. April kann für Arbeitgeber die Frist zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen verlängert werden. Dazu ist ein Antrag beim Finanzamt erforderlich.
• Absehbare Verluste für dieses Jahr können auf Antrag mit Steuervorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden. Das erläutert das Ministerium in einem Anwendungsschreiben vom 24. April. Die Regelung ist nicht ganz einfach, daher ist es gut, dass das Schreiben auch ein Beispiel zur Veranschaulichung enthält.

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