07.05.2020

Bundesregierung und Bundestag müssen der EZB Schranken setzen

BdSt begrüßt Karlsruher Richterspruch zu EZB-Anleihekäufen

Mit seinem Urteil zu den Staatsanleihe-Käufen durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat das Bundesverfassungsgericht der lockeren Geldpolitik der EZB eine kräftige Rüge erteilt. Bereits die Bundesregierung und der Bundestag hätten dem Vorgehen der Euro-Notenbank klar seine Kompentenz-Grenzen aufzeigen müssen. Denn die sieht das höchste deutsche Gericht überschritten.

Der Bund der Steuerzahler begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das milliardenschwere Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) aus dem Jahr 2015 verfassungswidrig ist. Danach hätte die EZB ihr Anleihekaufprogramm PSPP viel gründlicher begründen müssen. Doch gerade eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Folgen durch den massenhaften Ankauf von Staatsanleihen in der Eurozone im Umfang von rund 2.100 Milliarden Euro erfolgt durch die EZB bis heute nicht.

Bundesregierung und Bundestag hätten diesem leichtfertigen Vorgehen der EZB klare Grenzen setzen müssen, um eine mögliche Kompetenzüberschreitung der EZB überhaupt prüfen zu können, so die Karlsruher Richter. Mit dem Urteil ist klar, dass sowohl die EZB als auch die Bundesregierung und der Bundestag rasch nachbessern müssen, weil sonst die Bundesbank nicht mehr an den Kauf-Aktivitäten der EZB teilnehmen darf. Wir als Bund der Steuerzahler pflichten bei: Die EZB-Politik muss stärker kontrolliert werden!

Auch wenn sich das Bundesverfassungsgericht nicht explizit zu den aktuellen Corona-Hilfen der EZB geäußert hat, müsste das Karlsruher Urteil aus Sicht des BdSt gleichermaßen für das Corona-Anleihekaufprogramm PEPP der EZB im Umfang von mindestens 750 Milliarden Euro gelten. Dieses Programm wurde im März 2020 aufgesetzt. Auch hier muss die deutsche Politik der EZB nun ganz genau auf die Finger schauen und im Zweifelsfall Nachbesserungen erzwingen!

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