05.03.2018

Auftragsvergabe? Aber richtig…! – Neuregelung der Unterschwellenvergabe

Gastbeitrag

Rheinland-Pfalz plant aktuell, die Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich (bis 209.000 Euro) neu zu regeln. Nach ersten Gesprächen mit Vertretern des Ministeriums war deutlich geworden, dass daran gedacht wird, bereits ab Aufträgen von 500 Euro eine Art formales Vergabeverfahren für Planungsleistungen vorzuschreiben. Hierbei wären mehrere Bieter anzufragen. Durch die Preisbindung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wären aufwendige bürokratische Verfahren nötig, um selbst bei kleinsten Aufträgen ein rechtssicheres Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Planungsbüros durchführen zu können.

Die Vertreter der Ingenieurkammer haben gegenüber dem Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing darauf hingewiesen, dass die Frage der Vergabe von öffentlichen Leistungen im Unterschwellenbereich für die Ingenieurinnen und Ingenieure in Rheinland-Pfalz, aber auch für die anderen freien Berufe, von existenzieller Bedeutung ist. Die kleinteilige Struktur der Ingenieurbüros in der Fläche und der zunehmende Druck durch die Digitalisierung und Preisdumping durch Ausgliederung von Leistungen aus der HOAI lassen keine weitere Bürokratie in Form von aufwendigen Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich zu. Die Kammer machte deutlich, dass sich die Einführung einer niedrigen Vergabeschwelle, im Unterschwellenbereich von 500 Euro oder ähnlich, ruinös auf die Planungsbranche in Rheinland-Pfalz auswirken würde.

Die Ingenieurkammer hat zur Frage der Höhe der Bagatellgrenze ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass erst ab einem Wert von 120.000 Euro die HOAI Spielraum für Vergabeverfahren bietet. Aus Sicht der Kammer darf diese Bagatellgrenze von 120.000 Euro je Planungsauftrag nicht unterschritten werden. Die Ingenieurkammer wird hierzu mit weiteren fachlichen Ausarbeitungen aus den unterschiedlichen Fachgruppen und Gremien an das Wirtschaftsministerium herantreten und sich für die in der Vergangenheit bewährten vereinfachten Vergabeverfahren einsetzen.

Einrichtung einer Honorar- und Vergabe-Informationsstelle

Die öffentlichen Auftragsvergabeverfahren sind für alle Beteiligten oft mit großem administrativem Aufwand verbunden. Nicht selten kommt es zu Fehlern. In den Ingenieurbüros führt dies zu einem frühzeitigen Ausscheiden, noch bevor die eigentlichen Verhandlungen beginnen. Für die Auftraggeber können Fehler zum Verlust von Fördergeldern führen.

Auf Initiative der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz wurde daher im August 2017 eine Honorar- und Vergabe-Informationsstelle (HVI) eingerichtet. Die HVI unterstützt mit Hilfe von qualifizierten und erfahrenen Experten Auftraggeber und Auftragnehmer durch kostenlose und vertrauliche Beratung bei Fragen zur Einhaltung von Vergabe- und Preisrecht. Durch die HVI will die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz einen Beitrag dazu leisten, die Qualität von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich anzuheben.

Geplante Ausschreibungen von Auftraggebern und öffentlichen Vergabestellen können im Entwurfsstadium bei der HVI eingereicht werden. Dort wird das Verfahren objektiv und unabhängig auf Rechtmäßigkeit und Richtigkeit geprüft. Die Auftraggeber erhalten daraufhin Hinweise, an welchen Stellen sie ihr Vergabeverfahren noch verbessern und wie sie zweifelhafte oder fehlerhafte Verfahren vermeiden können. Durch die Beseitigung von Unklarheiten und eine rechtssichere Vergabe werden von vornherein Differenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vermieden. Langfristig soll durch die Einrichtung der HVI die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verbessert und für einen fairen Wettbewerb gesorgt werden.

Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer, werden in die Aufgabenerfüllung der HVI insbesondere die Rechtsexpertin Dr. Dr. Stefanie Theis und der HOAI-Sachverständige Dipl.-Ing. Ulrich Welter einbezogen. Für ein weiterführendes Informationsangebot zur Arbeit der HVI haben wir die Internetseite www.hvi.ing-rlp.de eingerichtet. Darüber hinaus geben die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne Auskunft.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Ihre Angaben und Einschätzungen werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt. Bitte senden Sie uns die zu prüfenden Dokumente möglichst zeitnah und vor der Veröffentlichung per E-Mail an hvi@ing-rlp.de. Für Rückfragen stehen wir gerne auch telefonisch unter 06131-95986-0 zur Verfügung.

Foto: Ingenieurkammer RLP

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