01.03.2018

Kassen-Nachschau

Finanzministerium legt erstmals Details vor

Seit dem 1. Januar 2018 darf die Finanzverwaltung bei Unternehmern unangekündigt die Ladenkassen überprüfen. Das heißt, ein Amtsträger darf beispielsweise die Kassendaten elektronischer Regis­trierkassen auslesen oder die Aufzeichnungen bei einer offenen Ladenkasse kontrollieren. Damit sollen Manipulationen an Ladenkassen bekämpft werden. Details zur sogenannten Kassen-Nachschau will das Bundesfinanzministerium in einem Erlass regeln, dessen Entwurf im Februar vorgelegt wurde.

Der Entwurf enthält zahlreiche Einzelheiten zur Durchführung der Kassen-Nachschau. Danach soll sich der Amtsträger ausweisen, bevor er mit der Nachschau beginnt. Hinweise gibt das Ministerium auch zum Zeitpunkt der Kassen-Nachschau, die nach dem Gesetz (§ 146b AO) während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten stattfinden muss. Das Entwurfsschreiben erweitert diese Zeiten, sodass die Kassen-Nachschau auch außerhalb der Geschäftszeiten vorgenommen werden kann, wenn im Unternehmen noch oder schon gearbeitet wird. Ist der Geschäftsinhaber selbst nicht im Laden, soll der Amtsträger nach dem Entwurf auch andere Personen zur Mitwirkung auffordern können, von denen er annehmen kann, dass sie über alle wesentlichen Zugriffs- und Benutzungsrechte des Kassensystems verfügen. Ob dies beispielsweise auch das einfache Kassenpersonal betrifft oder nur Filialleiter, ist bisher nicht konkretisiert.

Die Wirtschafts- und Fachverbände konnten zu dem Entwurf bis Ende Februar Stellung nehmen und sind dieser Möglichkeit auch nachgekommen. Bei vielen Punkten haben die Verbände Nachbesserungen angeregt, da die Nachschau einen erheblichen Eingriff in die betriebliche Sphäre des Unternehmers darstellt. Wann der Anwendungserlass abschließend veröffentlicht wird, ist gegenwärtig noch nicht bekannt.

Foto: Fotolia/BillionPhotos.com

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.