15.09.2017

Bezahlbare Mieten und privates Wohneigentum in Rheinland-Pfalz fördern (II)

Grundsteuerbremse in Rheinland-Pfalz einführen

Die fortlaufend steigende Grundsteuer B erhöht die Belastung von Eigentümern und Mietern kontinuierlich. Deshalb fordern der BdSt Rheinland-Pfalz und Haus & Grund Rheinland-Pfalz die Einführung einer Grundsteuerbremse. Wenn der Staat private Eigentümer in der Mietpreisgestaltung reglementiert, muss er sich auch selbst in Zurückhaltung üben.

Das Wohnen in Rheinland-Pfalz wird immer teurer. Dazu tragen auch die Kommunen bei, die regelmäßig an der Steuerschraube drehen. Ende Juli 2017 hat das Statistische Landesamt die aktuelle Entwicklung veröffentlicht. Danach stiegen die durchschnittlichen Hebesätze für die Realsteuern erneut an. Am häufigsten wurden die Hebesätze der Grundsteuer B angehoben. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten 10 Prozent der Kommunen ihren Hebesatz. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt bei den kreisfreien Städten 444 Prozent (plus sechs Prozentpunkte), bei den kreisangehörigen Gemeinden hingegen 381 Prozent (plus drei Prozentpunkte). Die Einnahmen aus der Grundsteuer B lagen mit insgesamt 549 Mio. Euro um 1,8 Prozent höher als im Vorjahr.

Betroffen sind von der Grundsteuer B sowohl die Wohneigentümer als auch die Mieter, die sie über die Nebenkostenabrechnung zahlen. Deshalb fordern der BdSt Rheinland-Pfalz und Haus & Grund Rheinland-Pfalz die Einführung einer Grundsteuerbremse. „Wenn der Staat über das Problem des bezahlbaren Wohnens klagt, nimmt er sich gerne aus. Dabei ist er mit seiner Steuerpolitik ein wesentlicher Teil des Problems“, kritisiert Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Ein Beitrag zur Lösung könnte die Einführung einer Grundsteuerbremse durch das Land Rheinland-Pfalz sein. Eingeführt mit Wirkung ab dem Jahr 2018 könnte sie das uneingeschränkte Drehen an der Steuerschraube beenden. Eine denkbare Limitierung wäre eine maximale Erhöhung des Hebesatzes um 20 Prozentpunkte in drei Jahren. Ebenfalls sollte es einen Höchsthebesatz geben, beispielsweise bei 600 Prozentpunkten.“

Beide Organisationen weisen auch auf die Gefahren aus der Reform der Grundsteuer hin. Unter dem Druck der absehbaren negativen Entscheidung des Verfassungsgerichts haben sich die Finanzminister der Länder auf einen Gesetzentwurf verständigt. „Viele Kommunen werden die aktuelle Diskussion zur Reform wohl nutzen, um die Einnahmen aus der Grundsteuer noch weiter zu steigern. Das Länderversprechen, wonach die Reform aufkommensneutral erfolgen würde, hat aus unserer Sicht nur wenig Substanz“, so Manfred Leyendecker, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. „Der Bewertung von Grundstücken durch Anknüpfung an die Bodenrichtwerte sehen wir kritisch, weil das der Grundsteuer eine erhebliche Belastungsdynamik verleihen würde. Durch die Bezugsgrößen Bodenpreise und Baukosten wird zwangsläufig ein struktureller und langfristiger Anstieg der Grundsteuerbelastung erfolgen. Mit einer Politik zur Schaffung von nachhaltig bezahlbarem Wohnraum hat das absolut nichts zu tun.“