15.09.2017

Bezahlbare Mieten und privates Wohneigentum in Rheinland-Pfalz fördern (I)

Grunderwerbsteuer senken und reformieren

Wohnen in Deutschland soll bezahlbar bleiben – das versprechen alle Parteien. Tatsächlich trägt aber der Staat mit hohen Steuern und Abgaben selbst dazu bei, dass sich das Wohnen seit Jahren verteuert. Ein wesentlicher Kostentreiber ist die Grunderwerbsteuer. Der BdSt Rheinland-Pfalz und Haus & Grund Rheinland-Pfalz fordern die Ampel-Regierung zum Handeln auf. Erstens sollte der Steuersatz wieder auf 3,5 Prozent gesenkt werden. Zweitens sollte das Land eine Bundesratsinitiative für eine Reform der Grunderwerbsteuer starten.

Die Grunderwerbsteuer belastet den Erwerb einer Immobilie oder eines unbebauten Grundstückes. Ihr Aufkommen fließt den Bundesländern zu. Laut aktuellem Rechnungshofbericht des Landes Rheinland-Pfalz  ist die Grunderwerbsteuer die Landessteuer mit dem höchsten Aufkommen. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer haben sich in nur einem Jahrzehnt verdoppelt. Selbst bei einem konstanten Steuersatz ist ohne Reform mit einer fortgesetzt steigenden Einnahmenentwicklung zu rechnen. Denn steigende Immobilienpreise sorgen automatisch für eine höhere Steuerbelastung. Auf diese Weise wird der Staat zum Profiteur aufgeheizter Immobilienmärkte.

Die Grunderwerbsteuer ist mit gravierenden Mängeln und Nachteilen behaftet. Tatsächlich belastet sie gerade Geringverdiener in Relation zu ihren Einkommen überproportional, weil die Einkommens-situation bei der Festlegung der Steuerlast gar keine Rolle spielt. Ebenfalls werden Familien stark benachteiligt, weil sie mehr Wohnfläche benötigen als Singles oder Paare ohne Kinder. Größere Wohnungen kosten jedoch tendenziell mehr Geld und sind daher mit einer höheren Grunderwerbsteuer verbunden. Betroffen sind aber ebenso Mieter, die indirekt für die Grunderwerbsteuerlast ihrer Vermieter zur Kasse gebeten werden können.

Der Erwerb von Wohneigentum geht auch nicht zwingend mit einem Zuwachs an finanzieller Leistungsfähigkeit einher. Vielmehr wird lediglich Geldvermögen in Sachvermögen umgewandelt. Damit wirkt die Grunderwerbsteuer faktisch wie eine Vermögensteuer. Ferner wurde das für den Eigentumserwerb eingesetzte Einkommen bereits vom Staat versteuert, z.B. mit der Einkommensteuer und der Abgeltungsteuer. Bauherren werden überdies einer Doppelbelastung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer ausgesetzt.

Angesichts der sich zunehmend verschärfenden Entwicklung auf dem Immobilienmarkt fordern der BdSt Rheinland-Pfalz und Haus & Grund Rheinland-Pfalz die Ampel-Regierung zum Handeln auf. „Bei der Grunderwerbsteuer ist zu unterscheiden, was das Land Rheinland-Pfalz unmittelbar selbst tun kann und was auf Bundesebene entschieden wird. Eine Senkung auf den alten Steuersatz von 3,5 Prozent ist mit einfacher Landtagsmehrheit jederzeit möglich. Dies sollte bereits mit Wirkung für das Jahr 2018 geschehen“, fordert Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Eine substanzielle Entlastung bei der Grunderwerbsteuer wäre eine einfache und bürokratiearme Möglichkeit, um angehenden Eigenheimbesitzern aber auch Mietern effektiv zu helfen.“

Bezüglich der Reform des Bundesgesetzes zur Grunderwerbsteuer könnten nach Ansicht der beiden Organisationen verschiedene Wege zur Entlastung führen. Hierbei wäre die Ampel gefordert, eine Bundesratsinitiative zu starten. „Wir empfehlen die Einführung von Freibeträgen auf Immobiliengeschäfte. Für alle Immobilientransaktionen könnte ein allgemeiner Freibetrag von 100.000 Euro gelten, für den einmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum ein auf 500.000 Euro erhöhter Freibetrag“, erklärt Manfred Leyendecker, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. „Alternativ könnte auch der Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bis zu einer Wohnfläche von 200 qm steuerfrei gestellt werden. Schließlich geht es in der politischen Diskussion um die Wohnung an sich. Denkbar wäre ebenso, den Ländern die Entscheidung darüber zu überlassen und gesplittete Steuersätze einzuführen. So könnte z.B. der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum landesspezifisch mit ermäßigten Steuersätzen gefördert werden.“