15.11.2016

Grund- und Kinderfreibeträge steigen minimal – 2 Euro mehr Kindergeld

Einkommensteuertarif wird leicht verschoben

Die Bundesregierung hat für das kommende Jahr eine Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags beschlossen. Für das Jahr 2017 soll der Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht von 8.652 Euro auf 8.820 Euro steigen.

Damit würde erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 8.821 Euro Einkommensteuer fällig. Der Kinderfreibetrag wird auf insgesamt 7.356 Euro festgelegt. Bei der Erhöhung dieser Steuerbeträge handelt es sich nicht um eine Steuersenkung, sondern die Bundesregierung ist von Verfassungs wegen verpflichtet, diese Beträge regelmäßig anzupassen. Dadurch soll das Existenzminimum steuerfrei bleiben. Aus sozialpolitischen Gründen wird in diesem Zusammenhang auch das Kindergeld um 2 Euro pro Monat angehoben. Für das erste und zweite Kind wird es im kommenden Jahr voraussichtlich 192 Euro Kindergeld pro Monat geben, für das dritte Kind 198 Euro und für jedes weitere Kind 223 Euro.

Zudem wird der Einkommensteuertarif – also die Steuersätze – leicht verschoben. Damit soll die sog. kalte Progression verhindert werden. Dieser Effekt entsteht, wenn Einkommenserhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und der Steuerzahler durch das höhere Einkommen in einen höheren Steuersatz rutscht. Für das kommende Jahr will die Bundesregierung nur eine leichte Tarifkorrektur vornehmen, da die Inflation gering ist. Beseitigt wird das Problem der kalten Progression dadurch jedoch nicht vollständig. Denn der Einkommensteuertarif wurde zuletzt im Jahr 2010 grundlegend überarbeitet.

Foto: Fotolia/Gina Sanders

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