Steuerliche Behandlung von Erstattungszinsen und sonstiger Vorsorgeaufwendungen
FG Düsseldorf 15 K 4295/12 E
Sachverhalt: Der Kläger erhielt im März 1999 eine Abfindung wegen der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Das Finanzamt versteuerte die Abfindung nach der sogenannten Fünftel-Regelung. Mit Hilfe des Bundes der Steuerzahler setzte sich der Kläger dagegen gerichtlich zur Wehr und bekam rund zehn Jahre später Recht. Nun musste das Finanzamt die zu viel gezahlten Steuern nebst 6 Prozent Zinsen pro Jahr erstatten (BFH – IX R 54/05). Nach Ansicht des Finanzamtes unterliegen diese Erstattungszinsen jedoch wiederum der Besteuerung. Zudem berücksichtigte das Finanzamt die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht. Dagegen richtet sich das vom BdSt unterstützte Musterverfahren vor dem FG Düsseldorf.
Gericht: FG Düsseldorf
Streitjahr: 2010
Verfahrensstand: das Verfahren ist bis zu einer Entscheidung des BFH in den Sachen VIII R 1/11 u.a. ruhend gestellt