06.04.2016

Landtagsfraktionen erhalten mehr Geld

Rund 1,4 Mio. Euro Mehrkosten durch Wahlergebnis

Mit Beginn des Jahres 2016 dürfen sich die Landtagsfraktionen über mehr Geld freuen. Der Grundbetrag und der Betrag je Abgeordneten stiegen, dagegen blieb der Oppositionszuschlag unverändert. Der Ausgang der Landtagswahl sorgt für zusätzliche Mehrkosten. Es wäre daher an der Zeit, über Reformen nachzudenken.

Um ihre politischen Aufgaben wahrnehmen zu können, erhalten die im rheinland-pfälzischen Landtag vertretenen Fraktionen Geld- und Sachleistungen. Beispielsweise erhalten die Fraktionen Räumlichkeiten und können dank der Steuerzahler eigenes Personal finanzieren. Doch um beim Geld zu bleiben: Jede Fraktion erhält unabhängig von ihrer Größe einen monatlichen Grundbetrag. Außerdem gibt es für jedes Fraktionsmitglied zusätzliches Geld, den sog. Steigerungsbetrag. Die Nichtregierungsfraktionen erhalten zudem für jeden Abgeordneten einen Oppositionszuschlag.

Zum 1. Januar 2016 erhöhte sich der monatliche Grundbetrag von bislang 54.000 Euro auf 56.800 Euro (+ 5,2 Prozent). Der Steigerungsbetrag wurde je Fraktionsmitglied und Monat von 1.775 Euro auf 1.828 Euro angehoben (+ 3 Prozent). Der monatliche Oppositionszuschlag für Fraktionen, die die Regierung nicht tragen, blieb mit 480 Euro je Abgeordneten unverändert. Vor der Erhöhung erhielten die drei Landtagsfraktionen SPD, CDU und Grüne insgesamt rund 4,3 Mio. Euro im Jahr – nun wird es erheblich teurer.

Neben den ohnehin erhöhten Fraktionsgeldern sorgt auch die Landtagswahl 2016 für eine deutliche Kostensteigerung zulasten der Steuerzahler. Denn nun sind mit den Freien Demokraten (FDP) und der Alternative für Deutschland (AfD) gleich zwei Fraktionen mehr im Landtag vertreten als vorher. Wegen des Grundbetrages sorgen alleine diese beiden zusätzlichen Fraktionen für Mehrkosten von knapp 1,4 Mio. Euro im Jahr – und zwar unabhängig von ihrer Größe. Ohne den Oppositionszuschlag liegen die Kosten der Fraktionsfinanzierung im neuen Landtag bereits bei über 5,6 Mio. Euro pro Jahr.

Der Faktor Fraktionsgröße spielt hingegen bei den Geldmitteln eine Rolle, die die Opposition zusätzlich erhält. In der vergangenen Wahlperiode hatte die CDU als einzige Oppositionspartei 41 Sitze. Dafür erhielt sie rund 236.000 Euro im Jahr als Oppositionszuschlag. Eine Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grüne würde aus 52 Parlamentariern bestehen, denen 49 Politiker von CDU und AfD gegenübersitzen. Dafür würden diese beiden Fraktionen zusammen rund 282.000 Euro pro Jahr erhalten. Bei einer Großen Koalition aus SPD und CDU würden die zusammen 27 Abgeordneten starken Oppositionsfraktionen nur rund 155.000 Euro im Jahr erhalten.

BdSt-Fazit:

Je mehr Fraktionen es gibt und je kleiner die Regierungsmehrheit ist, desto teurer wird es für die Steuerzahler. Natürlich kostet Demokratie Geld – und natürlich benötigen die Fraktionen eine geeignete Finanzausstattung. Doch das eine anders gelagerte Sitzverteilung dermaßen stark ins Portemonnaie der Steuerzahler schlagen kann, sollte Anlass genug sein, um über eine Reform nachzudenken. Erstens würde es sich anbieten, den Grundbetrag zugunsten des Steigerungsbetrages abzuschmelzen – und sei es nur teilweise. Das würde für mehr Ausgabenstabilität sorgen. Zweitens sollte die Abgeordnetenzahl mit Wirkung ab der nächsten Legislaturperiode um 10 bis 20 reduziert werden. Große Parlamente bedeuten leider nicht zwangsläufig eine bessere politische Vertretung oder Arbeit für die Bürger.

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