12.04.2016

Patchwork-Familien: Kindergeld optimieren

Der Trick: Die Zählkinder-Berechnung

Mit einem ganz legalen Trick können Patchwork-Familien ihr Kindergeld erhöhen. Dahinter verbirgt sich die sogenannte Zählkinder-Berechnung. Der Trick, es sollte immer der Partner das Kindergeld beantragen, der mehr eigene Kinder – zum Beispiel aus einer früheren Beziehung – hat.

Im Detail: Das Kindergeld wird nur an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind wohnt. Kinder, die beim Ex-Partner leben, gelten für den anderen Elternteil aber als „Zählkinder“. Auswirkungen hat dies für die Berechnungsweise des Kindergelds, wenn die Eltern des gemeinsamen Kindes noch weitere Kinder mit einem neuen Partner haben. Denn je nach Kinderanzahl wird ein höheres Kindergeld gezahlt: Für das erste und zweite Kind gibt es 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro pro Monat. Daher sollte immer der Elternteil das Kindergeld beantragen, der mehr Kinder hat. Für Angehörige im öffentlichen Dienst kann damit auch eine Änderung der kindesbezogenen Leistungen verbunden sein.

Ein Beispiel: Julia und Thomas haben ein gemeinsames Kind. Die Beziehung scheitert und das gemeinsame Kind bleibt bei Julia. Sie bekommt monatlich Kindergeld in Höhe von 190 Euro. Thomas heiratet erneut und hat mit seiner Frau Katja zwei gemeinsame Kinder. Das Kind aus der ersten Beziehung mit Julia ist nun Zählkind. Dadurch zählen die beiden später geborenen Kinder für Thomas bereits als zweites und drittes Kind. Beantragt Thomas das Kindergeld für die beiden gemeinsamen Kinder mit Katja, erhält er 190 Euro und 196 Euro pro Monat. Würde hingegen Katja das Kindergeld beziehen, gäbe es nur jeweils 190 Euro Kindergeld pro Monat, weil bei ihr nur die beiden eigenen Kinder zählen. Die Familie bekommt durch die Zählkinder-Regelung also 6 Euro mehr Kindergeld pro Monat, wenn Thomas das Kindergeld anfordert. Das sind immerhin 72 Euro mehr im Jahr.

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