Bundesregierung sieht keine Wertminderung bei VW-Fahrzeugen
Der VW-Konzern räumte Abweichungen zwischen den Prüfstandwerten und dem realem Fahrbetrieb ein
Im Spätsommer 2015 wurde in der Öffentlichkeit bekannt, dass einige VW Fahrzeugtypen deutlich mehr Schadstoff ausstoßen als gegenüber den Behörden angegeben. Der VW-Konzern räumte Abweichungen zwischen den Prüfstandwerten und dem realem Fahrbetrieb ein. Dies warf auch steuerliche Fragen auf, auf die die Bundesregierung im Dezember 2015 reagierte.
Kraftfahrzeugsteuer: Durch die Manipulation der Abgaswerte bei VW kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich gegebenenfalls eine höhere Kfz-Steuer für die betroffenen Fahrzeuge ergibt. Die konkreten Auswirkungen auf die Kraftfahrzeugsteuer könnten allerdings erst nach abschließender Klärung des Sachverhaltes angegeben werden, so die Regierung. Der VW-Konzern hatte aber bereits im November 2015 öffentlich erklärt, mögliche Kfz-Steuernachzahlungen zu übernehmen.
Abschreibung bei Firmenfahrzeugen: Die vermeintliche Wertminderung eines Fahrzeugs durch erhöhte Abgaswerte führt nach Aussage der Bundesregierung nicht zu einer besonderen Abschreibungsmöglichkeit für Unternehmer: Der VW-Konzern hat angekündigt, dass alle von dem Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nachgebessert würden und der Mangel damit behoben werde. Damit handelt es sich nur um einen vorübergehenden Sachverhalt, der nicht als Teilwertabschreibung oder Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung geltend gemacht werden kann. Vorerst bleibt es damit auch bei diesen Fahrzeugen bei der üblichen Fahrzeugabschreibung.
Deutlich wird die Bundesregierung in puncto Steuerhinterziehung. Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung brauchen die Halter und Halterinnen der Fahrzeuge nicht befürchten.
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